Symbolbild Achtung Falschfahrer in der Nacht

Sperrung bei Bingen

Falschfahrerin: Polizei stoppt Frau auf A61

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Gesa Walch
Bild von Gesa Walch, Studio Mainz

Die Autobahnpolizei hat in der Nacht zum Montag eine Falschfahrerin auf der A61 zwischen Bingen und Bad Kreuznach gestoppt. Dafür musste die Autobahn gesperrt werden.

Lkw-Fahrer hatten der Polizei gemeldet, dass ihnen ein Auto entgegenkommt. In Höhe der Anschlussstelle Bingen-Mitte sperrten die Beamten daraufhin die Autobahn.

Bei der Falschfahrerin handelte es sich laut Polizei um eine 74-jährige Frau. Sie war nach eigenen Angaben aus Versehen in der falschen Richtung auf die Autobahn aufgefahren.

Falschfahrerin hörte Warnung im Radio

Nach Angaben des Leiters der Autobahnpolizei Gau-Bickelheim, Alexander Kolb, hörte die Frau daraufhin die Verkehrswarnung im Radio. Da habe sie gewusst, dass sie falsch aufgefahren war.

Die Frau sei dann langsam auf der linken Spur gefahren und habe die entgegenkommenden Autofahrer mit Lichthupe gewarnt. Eine Streife der Polizei Bingen sei in der Nähe gewesen und habe die Autobahn vorübergehend gesperrt.

Führerschein eingezogen, aber keine Strafanzeige

Die Frau sei nüchtern und zurechnungsfähig gewesen, so die Polizei. Da die 74-Jährige niemanden gefährdet habe, gebe es keine Strafanzeige gegen sie.

Lediglich der Führerschein wurde einbehalten, um die Fahrtauglichkeit der 74-Jährigen zu überprüfen.

Wer sich nicht an Weisung der Polizei hält, muss zahlen

Wenn der Autobahnpolizei ein Falschfahrer, Unfall oder ein Gegenstand auf der Fahrbahn gemeldet wird, muss es schnell gehen. "In der Regel fahren wir dann mit einem Fahrzeug zu der Stelle und verlangsamen dort den Verkehr", sagt Alexander Kolb.

Mit Blaulicht und einem Warnhinweis auf dem Dach wird dann das Tempo auf der Autobahn so weit gedrosselt, dass irgendwann alle stehen. "Die meisten Fahrer halten sich dran", sagt Kolb. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld rechnen. "Wir versuchen in der Regel, diese Fahrer noch zu einzuholen", sagt Kolb.

Falschfahren nicht zwangsläufig eine Straftat

Ein Sprecher der Mainzer Polizei erläuterte das genauer: Grundsätzlich sei das Falschfahren eine Ordnungswidrigkeit. Erst wenn eine Gefahr für Leib und Leben nachgewiesen werden kann, zum Beispiel wenn der Fahrer oder die Fahrerin betrunken war oder Drogen genommen hat, dann liege eine Straftat vor.

In dem Fall der 74-Jährigen sei das alles aber nicht gegeben, so der Polizeisprecher. Deshalb gebe es auch keine Strafanzeige, sondern lediglich ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit. 

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