Der Schriftzug des Pharmaunternehmens Boehringer Ingelheim ist auf einer Plexiglaswand dargestellt (Foto: dpa Bildfunk, Andreas Arnold)

Wegen illegaler Preisabsprachen

Boehringer Ingelheim muss zehn Millionen Euro Strafe zahlen

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Judith Seitz
Live-Schalte mit Judith Seitz vom Nature One Festival (Foto: SWR)

Zwischen Boehringer Ingelheim und anderen Unternehmen gab es fast 15 Jahre lang illegale Preisabsprachen über Rohstoffe für Medikamente. Das wird jetzt teuer für den Pharmakonzern.

Eine Untersuchung habe ergeben, dass sechs Unternehmen - darunter Boehringer - vereinbart hätten, Mindestverkaufspreise für ein wichtiges Ausgangsmaterial krampflösender Medikamente wie Buscopan festzulegen und Quoten zuzuteilen, teilte die EU-Kommission am Donnerstag mit.

Darüber hinaus hätten die Unternehmen sensible Geschäftsinformationen ausgetauscht. Insgesamt sei zwischen dem 1. November 2005 und dem 17. September 2019 gegen Wettbewerbsrecht verstoßen worden.

Boehringer bekommt größten Teil der Strafe

Konkret muss Boehringer den Angaben zufolge 10,4 Millionen Euro und damit den größten Anteil der insgesamt 13,4 Millionen Euro hohen Kartellstrafe zahlen. Das Unternehmen habe noch einen Rabatt von zehn Prozent bekommen, weil es zugegeben hatte, dass es an dem Kartell beteiligt war, so die Kommission.

Gegen vier weitere beteiligte Unternehmen wurden Strafen zwischen 98.000 und 1,7 Millionen Euro verhängt. Die Firma C2 Pharma sei straflos geblieben, da sie das Kartell bei den Behörden gemeldet habe. Gegen eine siebte Firma werde noch ermittelt, die sich nicht auf einen Vergleich eingelassen habe.

Boehringer Ingelheim akzeptiert die Entscheidung

Boehringer Ingelheim erklärte, das Unternehmen akzeptiere die Entscheidung. Während der Untersuchung habe man vollumfänglich mit der Europäischen Kommission zusammengearbeitet. Der Konzern verfolge "eine Null-Toleranz-Politik gegenüber illegalen oder rechtswidrigen Geschäftspraktiken".

Schadenersatzforderungen möglich

Nach Angaben der EU-Kommission kann jeder, der von dem wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen ist, vor Gericht Schadenersatz fordern. Das sei unabhängig davon, ob die Kommission schon eine Geldbuße gegen Boehringer verhängt habe.

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