Zeuge: "Ich bin Angeklagtem auf der Kreisstraße ausgewichen"
Der 50-jährige Autofahrer aus Grünstadt hat nach eigener Aussage die Kollision zwischen dem Jaguar-Fahrer und dem Kleinwagen vor zwei Jahren auf der Kreisstraße beobachtet. Vor dem Frankenthaler Landgericht sagte der Mann aus, der Jaguar des Unfallverursachers sei ihm auf der Landstraße aus einer leichten Kurve entgegengekommen. Er habe mit seinem VW-Golf nach rechts ausweichen müssen, um einen Zusammenstoß mit dem Angeklagten zu vermeiden.
Im Rückspiegel habe er kurz danach beobachtet, wie der weiße Jaguar den Kleinwagen frontal rammte und dann Rauchwolken aufstiegen. Wie schnell der Jaguar unterwegs war, konnte der Zeuge nicht sagen.
Wegen des Schocks habe er nach dem Unfall drei Wochen lang nicht Autofahren können, sagte der Zeuge aus Grünstadt weiter.
Mutmaßlicher Raser: Kein Alkohol oder Drogen im Blut
Am zweiten Prozesstag sagten auch zwei Polizeibeamte aus. Der Angeklagte machte nach deren Beobachtung nach dem Unfall einen schockierten Eindruck. Die freiwilligen Atemalkoholtests ergaben 0,0 Promille, der Drogentest sei negativ gewesen.
Zeuge: "Auto wurde abgeräumt wie auf einer Kegelbahn"
Ein weiterer Zeuge fuhr nach eigener Aussage hinter dem Auto der Opfer. Er habe beobachtet, wie der Angeklagte mit seinem Auto aus der Kurve geschossen sei. Das Auto vor ihm soll "abgeräumt worden sein, wie auf einer Kegelbahn". Es sei wie ein "Granateneinschlag" gewesen. Nach der Kollision soll der Beifahrer des Angeklagten "wie am Spieß geschrien" und mehrfach gesagt haben, er wolle das nicht, er wolle sterben, er wolle nach Hause", so der Zeuge. Der Angeklagte soll teilnahmslos neben dem Wrack gestanden, auf seinem Handy herumgetippt haben.
Was wird dem Angeklagten aus Biblis vorgeworfen?
Die Anklage wirft dem Mann aus dem südhessischen Biblis (Kreis Bergstraße) vor, am 19. September 2020 auf der Kreisstraße zwischen Weisenheim am Berg und Kirchheim (Kreis Bad Dürkheim) ein illegales Autorennen gegen sich selbst gefahren zu sein. Darunter versteht die Anklage, dass der Angeklagte mit dem Auto so schnell wie möglich fahren wollte. Einer der Nebenkläger ist der Lebensgefährte einer der Verstorbenen. Bei dem Unfall starb außerdem sein 15 Monate alter Sohn.
Welches Strafmaß droht ihm?
Beim schwersten Vorwurf, einem Kraftfahrzeugrennen gegen sich selbst mit Todesfolge, könnten dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren drohen. Bei einem minderschweren Fall sind es zwischen fünf und sechs Jahren Haft, so Britta Hoth, Pressesprecherin am Landgericht Frankenthal. Sollte der Mann wegen fahrlässiger Tötung verurteilt werden, liegt das Strafmaß bei bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe.
Das Urteil soll voraussichtlich am 8. Juli gesprochen werden.