Angeklagter im Landgericht Frankenthal (Foto: SWR)

Tödlicher Verkehrsunfall vor Gericht

Hat ein Jaguar-Fahrer bei Weisenheim am Berg drei Menschen fahrlässig getötet?

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Frank Schumann

Zwei Frauen und ein 15 Monate alter Junge starben vor fast zwei Jahren bei einer Kollision auf einer Kreisstraße bei Weisenheim am Berg (Kreis Bad Dürkheim). Am Dienstag hat der Prozess gegen den Unfallfahrer am Landgericht in Frankenthal begonnen.

Unfallstelle von dem tragischen Verkehrsunfall mit drei Toten am 19.09.20 bei Weisenheim am Berg mit Gedenkkreuzen und Kerzen (aufgenommen am 22.09.2020) (Foto: SWR)

Die Wucht des Zusammenstoßes war enorm. Es war an einem Samstag, dem 19. September 2020 auf der Kreisstraße zwischen Weisenheim am Berg und Kirchheim. Am frühen Abend kurz nach 18 Uhr prallte der etwa 1,8 Tonnen schwere Jaguar XF mit dem nur eine Tonne schweren Mitsubishi-Kleinwagen zusammen. Fahrer und Beifahrer im Jaguar, so berichtete die Polizei damals, wurden nur leicht verletzt. Anders im Mitsubishi: die Fahrerin, ihr 15 Monate alter Sohn und ihre Beifahrerin starben noch am Unfallort. Die erst einen Monat alte Nora Luna, Tochter der Fahrerin, überlebte verletzt.

Aufwändige Ermittlungen zur Unfallursache

Bereits kurz nach dem Unfall mit drei Toten begannen die Ermittlungen zur Ursache. Vom Hubschrauber aus, mit einer Drohne und von einer Feuerwehrleiter aus wurden Fotos von der Unfallstelle gemacht. Experten untersuchten die zwei Fahrzeugwracks. Ergebnis: technische Mängel an den Autos gab es offenbar keine. Recht schnell stand laut Staatsanwaltschaft Frankenthal fest: der Jaguar war bei der Kollision auf die Gegenfahrbahn geraten. Blieb nur noch die Frage: warum?

Nun gerieten die Ermittlungen ins Stocken. Der zur Unfallzeit 28 Jahre alte Jaguar-Fahrer aus dem hessischen Biblis schwieg. Alkohol oder Drogen konnten die Ermittler bei ihm ausschließen. Ein Unfall-Gutachten sollte den Unfallhergang klären. Solche Gutachten werden nicht mehr anhand von Bremsspuren auf der Fahrbahn erstellt, sondern mit Hilfe von Fahrdaten. Diese Daten befinden sich auf einer "Blackbox", ähnlich dem Flugschreiber in einem Flugzeug. Besitzer der Daten auf der Box ist der Fahrzeughersteller, also Jaguar.

Jaguar-Hersteller wollte keine Daten herausgeben

Die Autofirma mit Sitz in Großbritannien weigerte sich zunächst, die Blackbox-Daten herauszugeben. Die Begründung: Das Land sei nicht mehr Mitglied in der EU, also auch nicht an mehr an die EU-Gesetze gebunden, die eine Freigabe der Blackbox ermöglichen.

Nach zähen Verhandlungen der Staatsanwaltschaft mit Jaguar kam dann die Wende: Die Daten der Blackbox konnten ausgelesen werden - und zwar bei der Firma Bosch und damit in einem EU-Land. Nun konnten die Ermittler einen technischen Defekt am Jaguar als Unfallursache endgültig ausschließen.

Anklage: Jaguar-Fahrer fuhr Rennen gegen sich selbst

Anfang November 2021 lag das Gutachten vor, Mitte Dezember erhob die Staatsanwaltschaft Anklage vor dem Landgericht Frankenthal. Im Sportmodus sei der Jaguarfahrer auf der Kreisstraße unterwegs gewesen. Statt der damals erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 100 Kilometern pro Stunde sei er 150 Stundenkilometer gefahren, so die Staatsanwaltschaft. In einer Kurve sei er auf die Gegenfahrbahn geraten. Zunächst habe ein entgegenkommendes Auto noch nach rechts ausweichen können. Beim Versuch gegenzulenken, sei der Jaguar aber ein zweites Mal auf die Gegenfahrbahn geraten. Das führte zum Frontalzusammenstoß mit dem Mitsubishi.

Beim Aufprall soll der Jaguar immer noch 120 Kilometer pro Stunde gefahren sein, der Mitsubishi sei mit Tempo 70 unterwegs gewesen. Die hohe Geschwindigkeit des Jaguars wertet die Staatsanwaltschaft so, dass der Fahrer ein verbotenes Autorennen gegen sich selbst gefahren ist. Das heißt, er habe die Strecke nach Kirchheim absichtlich mit größtmöglicher Geschwindigkeit zurücklegen wollen. Durch das illegale Rennen sei er für den Tod von drei Menschen verantwortlich und damit der fahrlässigen Tötung schuldig, so die Staatsanwaltschaft Frankenthal.

Beifahrer im Jaguar wohl am Dienstag als Zeuge vor Gericht

Die Frage, ob es sich um ein illegales Rennen handelt oder nicht, ist laut Rechtsanwalt Volker Hoffmann die zentrale Frage im Gerichtsprozess. Der Jurist vertritt die Eltern der tödlich verunglückten Beifahrerin in der Nebenklage. Es sei schwer vorhersehbar, ob die zweite Große Strafkammer in Frankenthal mit den vier geplanten Verhandlungstagen bis zum 7. Juli auskommen werde, sagte Hoffmann dem SWR.

"Auf jeden Fall ist eine Vielzahl von Zeugen geladen", sagt Rechtsanwalt Hans-Norbert Rempel. Er vertritt Steffen Kirchner aus Weisenheim am Berg als Nebenkläger. Kirchner hat durch den Unfall seine Lebensgefährtin und seinen 15 Monate alten Sohn verloren. Sein Anwalt Rempel warnte vor dem Prozess davor, durch zu ausführliche Berichterstattung Einfluss auf das Verfahren zu nehmen.

Dritter Vetreter der Nebenklage ist Frank Roos. Er sitzt für die Eltern der getöteten Mitsubishi-Fahrerin, Mutter und Ehefrau im Gerichtssaal.

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Frank Schumann