Symbolbild Gerichtsakten

Nach Beschluss vom Verwaltungsgericht Neustadt

VG Landau-Land muss mehrfach vorbestraften Asylbewerber unterbringen

Stand
AUTOR/IN
Bettina Blum

Die Verbandsgemeinde Landau-Land soll einen abgelehnten Asylbewerber in einer Obdachlosenunterkunft unterbringen, der am Freitag aus der Haft entlassen wird. Dagegen wehrt sie sich: Sie hält ihn für gefährlich.

„Der Mann ist seit neun Jahren in unserer Verbandsgemeinde untergebracht. In dieser Zeit hat er sich zu einem Intensivstraftäter entwickelt“, sagt der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Landau-Land, Torsten Blank (SPD). Immer wieder habe er für Konflikte innerhalb seiner Wohngruppen gesorgt. Und dort auch Straftaten begangen. Das habe "zu erheblichen Problemen mit Mitbewohnern und Mitarbeitenden der Verwaltung geführt, mit regelmäßigen Polizeieinsätzen und Nachbarschaftsbeschwerden". Torsten Blank sagt, dass die Verbandsgemeinde nicht das Personal hat, richtig mit dem Mann umzugehen, den er für gefährlich hält.

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Eine lange Liste von Vorstrafen

Der Mann, um den es geht, ist 35 Jahre alt und kommt aus Somalia. Seit mindestens zehn Jahren ist er laut Staatsanwaltschaft Landau auffällig. Er hat zahlreiche Vorstrafen wegen Nötigung, Einbruch, Diebstahl, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung. In der Justizvollzugsanstalt Frankenthal saß er zuletzt zwei Jahre ohne Bewährung, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Landgericht Landau, das ihn damals verurteilt hat, kann nicht ausschließen, dass er wieder Straftaten begehen wird. Er wird deshalb nach seiner Entlassung am Freitag unter Führungsaufsicht gestellt. Das heißt, er muss sich an bestimmte Auflagen halten, sonst kommt er wieder ins Gefängnis.

"Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläufig eine Unterkunft durch Einweisung in eine Obdachloseneinrichtung zu gewähren."

Die Hoffnung der Verbandsgemeinde, dass der 35-jährige Mann anderswo untergebracht wird, ist gescheitert. "Das Gericht hat offenbar die Gefahr für die Bevölkerung geringer eingestuft als die Folgen, wenn der Mann nach seiner Entlassung obdachlos wird", sagt Torsten Blank.

Das Verwaltungsgericht Neustadt argumentiert, gefährlich für die öffentliche Sicherheit sei, wenn der Antragsteller - also der am Freitag aus der Haft entlassene Mann - unfreiwillig obdachlos und damit selbst gefährdet ist. Bei dem Mann handle es sich auch nicht um einen gewalttätigen, psychisch kranken Menschen, erklärte das Gericht weiter.

Integrationsministerium sieht sich nicht zuständig

Torsten Blank hat bereits im April, als klar war, wann der Mann aus der Justizvollzugsanstalt Frankenthal entlassen wird, an das Integrationsministerium in Mainz geschrieben und die Probleme geschildert. Und welche Gefahren er sieht. Er kritisiert, dass er nie eine Antwort bekommen hat. Anfang Mai habe er einen zweiten Versuch unternommen. Die einzige Antwort diesmal: Die Verbandsgemeinde sei verpflichtet, Personen, die ihr zugewiesen werden, unterzubringen. Dazu sagt Torsten Blank: "Wir fühlen uns von den politisch Verantwortlichen im Integrationsministerium alleine gelassen mit einer Problemlage, die unsere Möglichkeiten übersteigt". Seine Hoffnung sei gewesen, dass der Mann eine Unterkunft bekommt, wo es rund um die Uhr Sicherheitskräfte und Sozialarbeiter gibt. "Das Land weigert sich aber, den Geflüchteten in einer Einrichtung des Landes (AFA) unterzubringen, wo eine engere Betreuung gewährleistet wäre und nennt rechtliche Gründe".

Die Justizvollzugsanstalt in Frankenthal
Der Asylbewerber war zwischenzeitlich in der Justizvollzugsanstalt in Frankenthal untergebracht

Die südpfälzischen Abgeordneten Christine Schneider und Thomas Gebhart (beide CDU) haben sich wegen des Falls jetzt an Bundesinnenministerin Nancy Faeser gewandt. "Die Kommunen dürfen mit solchen Fällen nicht allein gelassen werden. Wir sehen hier dringenden Handlungsbedarf", schreiben sie. Der Somalier habe sich schwerer Vergehen schuldig gemacht. Das Rückfallrisiko wird als sehr hoch eingeschätzt. Gleichzeitig würden die Gemeinde und die Bevölkerung mit ihren Ängsten und mit der Unterbringung straffällig gewordener Flüchtlinge alleine gelassen. "Die Menschen vor Ort haben ein Recht auf ein Einschreiten durch Bund und Land - und zwar bevor etwas passiert", so Gebhart und Schneider. Die Bundesinnenministerin müsse endlich für Lösungen in solchen Fällen sorgen. Es sei nicht zu verstehen, wieso ein Ausreisearrest in einem solchen Fall nicht möglich sein soll.

"Wer unser Recht so offensichtlich missachtet und bricht, verwirkt sein Bleiberecht"

Gemeinde bleibt erstmal auf sich gestellt

"Ein Amtshilfeersuchen an den Landkreis, den Mann außerhalb der Verbandsgemeinde unterzubringen, blieb ebenfalls erfolglos", sagt Bürgermeister Torsten Blank. Deshalb hätten am Donnerstag, dem Tag vor der Freilassung, verschiedene Krisenstäbe getagt, wie das Problem gelöst werden könnte. Gezwungenermaßen habe die Verbandsgemeinde Landau-Land jetzt eine Unterkunft vorbereitet und einen Rund-um-die Uhr-Sicherheitsdienst organisiert. Unterstützt werde die Gemeinde von der Polizei. Gemeinsam werde man jetzt "das Verhalten des Geflüchteten beobachten, die Gefährdungslage beurteilen und dann in gebotener Form reagieren."

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