Richtertisch mit Richter-Hammer

Blutige Tat in Ludwigshafen

Urteil Frankenthal: Fast sieben Jahre Haft für Totschlag mit 97 Messerstichen

Stand
AUTOR/IN
Lennart Söhngen

Im Prozess um den Tod eines 32-jährigen Mannes aus Ludwigshafen wurde am Mittwoch das Urteil gefällt. Das Landgericht Frankenthal verurteilt den jüngeren Angeklagten zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft.

Die Strafe wird der Verurteilte in einer Entziehungsanstalt absitzen, das hat das Gericht ebenfalls entschieden. Der junge Mann hatte im vergangenen Jahr In Ludwigshafen nach einer Auseinandersetzung mehrfach auf das Opfer eingestochen. Der Mann verstarb an seinen Verletzungen: 97 Stich- und Schnittwunden wurden bei der Obduktion gezählt.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sechs Monate Haft in einer Erziehungsanstalt gefordert, die Nebenklage elf Jahre. Die Verteidigung hatte auf vier Jahre Haft plädiert, ebenfalls in einer Erziehungsanstalt.

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Richter: So viele Messerstiche in 30 Jahren nicht erlebt

Der vorsitzende Richter hob besonders die hohe Anzahl an Stichen in seiner Begründung hervor. Er habe durchaus bereits Fälle mit einem sogenannten Overkill vorliegen gehabt: "15 oder 20 Messerstiche. Aber 97, das hab ich in meinen 30 Jahren hier noch nicht erlebt." Die Tat müsse also von solch einer Wut getragen worden sein, dass sie über diese lange Zeit hinweg anhielt.

Totschlag in Ludwigshafen: Opfer sei "niedergemetzelt" worden

Das Opfer sei "niedergemetzelt" worden. Der zur Tatzeit 24-jährige Täter müsse während der Tat also mitbekommen haben, was er gerade tue. Er habe trotz der Hilferufe des Opfers nicht aufgehört und dessen langsamen Tod in Kauf genommen, so die Begründung des Urteils.

Das Gericht räumt ein, dass der Täter durch den Konsum von Alkohol und Kokain in Form von Crack, eine verminderte Steuerungs- und Schuldfähigkeit hatte.

Täter hatte Crack genommen vor der Bluttat

Der Verurteilte und das verstorbene Opfer hatten vor der Tat gemeinsam Crack konsumiert und waren dann über eine sexuelle Aussage in Streit geraten. Hierbei hatte es Unterschiede in der Darstellung von Staatsanwaltschaft und Täter gegeben. Diese seien aber für den Urteilsspruch im Einzelnen nun egal gewesen, so das Gericht.

Tat nicht als Notwehr gewertet

Möglicherweise seinen die beiden gegenseitig mit einem Messer aufeinander losgegangen, da der Verurteilte ebenfalls Schnittwunden an den Händen davongetragen habe, die eindeutig auf Abwehr deuten. Notwehr sei der Gegenangriff dann aber definitiv nicht mehr gewesen. Die absolute Wahrheit werde man hier niemals erhalten können.

Sowohl Verteidigung, als auch Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben offen gelassen, ob sie Revision einlegen wollen.

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