Prozess Frankenthal Totschlag (Foto: SWR)

Messerattacke im Drogenrausch?

Prozess wegen Totschlags hat am Landgericht Frankenthal begonnen

Stand
AUTOR/IN
Lennart Söhngen

Am Landgericht Frankenthal hat am Mittwoch ein Prozess gegen einen jungen Mann begonnen. Er soll im vergangenen Mai in Ludwigshafen einen anderen Mann erstochen haben. 

Der zum Tatzeitpunkt 24-jährige Angeklagte soll in der Wohnung des Opfers mit einem langen Küchenmesser vielfach auf den 32-Jährigen eingestochen haben. Nach Auskunft des Landgericht Frankenthal sind insgesamt 97 Stich- und Schnittverletzungen gezählt worden – das Opfer sei wegen des massiven Blutverlustes gestorben.

Ludwigshafen: Streit wegen gleichgeschlechtlichem Sex?

Zuvor sollen die beiden Männer zusammen die illegale Droge Crack konsumiert haben. Nach Gerichtsangaben soll der 32-Jährige den jüngeren Mann gefragt haben, ob er mit ihm Geschlechtsverkehr haben wolle. Das habe den mutmaßlichen Täter so sehr verärgert, dass er zum Messer gegriffen und älteren Mann erstochen habe, so die Staatsanwaltschaft.

Der Verteidiger des Angeklagten räumte die Tat vor Gericht zwar ein, beschrieb aber einen anderen Verlauf des vorangegangen Streits und gab auch ein anderes Motiv an.

Hat Opfer Angeklagten zuerst angegriffen?

Der Verteidiger behauptete am Mittwoch beim Prozessauftakt, der Angeklagte und sein späteres Opfer hätten gemeinsam Wodka getrunken und Crack konsumiert. Erst sei die Stimmung gut gewesen. Doch dann habe der ältere Mann den Angeklagten aufgefordert, seine Schwester zwecks gemeinsamem Sex zu holen, die im selben Haus wohne. Der Angeklagte habe darauf wütend und verärgert reagiert. Deshalb sei es zum Streit zwischen ihm und dem späteren Opfer gekommen. In dessen Verlauf habe der ältere Mann ein Messer gezückt und den Angeklagten angegriffen. Dabei habe der dem Angeklagten mehrere Schnittwunden an den Händen zugefügt.

Der Streit sei weiter eskaliert. Der Angeklagte habe zunächst versucht, dem 32-jährigen das Messer abzunehmen. Das Opfer hatte laut Verteidiger dennoch weiter versucht, den jüngeren Angeklagten anzugreifen. Dieser habe sich gewehrt und auf den Angreifer eingestochen. Allerdings habe der Angeklagte daran keine Erinnerung mehr.

Verteidiger: Angeklagter bedauert Tat - ist er schuldunfähig?

Der Angeklagte könne sich nicht erklären, wie es zu der Tat gekommen sei, so sein Verteidiger. Er wisse um seine Schuld und entschuldige sich bei der Lebensgefährtin des Opfers. Der Angeklagte erkläre sich auch bereit, die Schuld auf sich zu nehmen.

Allerdings zeichnet sich ab, dass der Verteidiger auf vermindert schuldfähig plädieren wird - mit der Begründung, dass sein Mandant während der Tat unzurechnungsfähig war, weil er unter dem Einfluss von Drogen stand und sich deshalb auch einem Drogenentzug unterziehen müsse.

Am kommenden Verhandlungstag, dem 15. November, sollen vor Gericht die Polizisten aussagen, die nach der Bluttat als Erste vor Ort waren. Insgesamt sind neun weitere Verhandlungstage geplant.

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Lennart Söhngen