Kleingartengebiet Schemmel

Frist läuft ab

Schrebergarten-Hütten in Jockgrim droht der Abriss

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In einer Kleingartenanlage im südpfälzischen Jockgrim stehen auf 200 von 240 Grundstücken unter anderem einige Gebäude, die gegen den Bebauungsplan verstoßen. Doch das soll sich bald ändern.

Schrebergarten-Gebiet in Jockgrim (Kreis Germersheim)
Schrebergarten-Gebiet "Schemmel" in Jockgrim (Kreis Germersheim).

Zu große Häuser oder Scheunen und Gebäude, die außerhalb der Grundstücke liegen oder zu hohe Hecken und Zäune - diese Verstöße hatten Mitarbeiter der Kreisverwaltung bei einer Kontrolle in Jockgrim festgestellt. Daraufhin wurden die Kleingärtner angeschrieben.

Frist läuft ab

Bis zum Dienstag haben die Kleingärtner im südpfälzischen Jockgrim Zeit, sich bei der Verwaltung zu den Hütten zu äußern, die gegen den Beabauungsplan verstoßen. Das hat der Kreis Germersheim mitgeteilt. Die meisten von den betroffenen Kleingärtnern haben sich laut Kreis bereits zurückgemeldet. Ein Teil der Kleingärtner habe zugesagt, die zu großen Gebäude zu verkleinern oder abzureißen. Das muss nach Angaben der Verwaltung bis Ende März passieren.

Kontrollen geplant

Anschließend will der Kreis Germersheim noch einmal die Grundstücke kontrollieren. Danach könnten auch Abrissverfügungen verschickt werden. Luftaufnahmen im Sommer hatten die Verstöße gegen den Bebauungsplan aufgedeckt.

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Regeln für Kleingärtner

Der Bebauungsplan der Gemeinde Jockgrim (Kreis Germersheim) erlaubt auf den Gartengrundstücken nur Hütten mit einer Größe von maximal zehn Quadratmetern. Manche Gärten befinden sich auch in einem Wasserschutzgebiet. Dort sind Hütten ganz verboten, sagt der Leiter der Bauabteilung der Kreisverwaltung Germersheim, Robert Tiesler.

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SWR