Die Verlesung der Anklage vor dem Landgericht Frankenthal war am Freitag nach einer knappen Minute beendet: Die Staatsanwältin schilderte detailliert, wie der Angeklagte den 62-jährigen Mann in der Nacht auf den 26. April in der Haßlocher Kleingartenanlage traktiert haben soll. Von zahlreichen Tritten, Schlägen und sechs Messerstichen war dabei die Rede. Das Opfer war laut Anklage an einem der Messerstiche in den Oberkörper verstorben.
Gewalttat in Haßlocher Kleingartenanlage: Was ist das Motiv?
Das Motiv für die Gewalttat sei unbekannt, sagte die Staatsanwältin am Rande des ersten Verhandlungstags auf SWR-Anfrage. Der mutmaßliche Täter und das Opfer hätten sich erst etwa eine Woche gekannt, beide hätten vor der Tat Alkohol getrunken. Auch die Verteidigerin des 43-jährigen Angeklagten äußerte sich gegenüber dem SWR. Ihr Mandant bestreite die Tat, sagte sie. Der Mann will die Leiche lediglich gefunden und sie nur berührt haben.
Die Anwältin kündigte an, dass sich der Angeklagte nur zu seinem Lebenslauf äußern will, zu der Tat werde er schweigen. Offenbar ist ein längerer Indizienprozess zu erwarten, bis Dezember sind mehrere Verhandlungstermine geplant.
Ehefrau und Tochter sind Nebenklägerinnen
Das Frankenthaler Gericht ließ auch die Ehefrau und die Tochter des Getöteten als Nebenklägerinnen zu. Die Tochter war beim Prozessauftakt zusammen mit ihrer Anwältin anwesend, die Ehefrau ließ sich durch einen Anwalt vertreten. Am 9. November, dem nächsten Verhandlungstag, wird der Angeklagte wohl zu seinem Lebenslauf gefragt, außerdem sind zwei Zeuginnen und ein Zeuge geladen.
Die Polizei hatte die Leiche des 62 Jahre alten Opfers auf seinem eigenen Grundstück in der Kleingartenanlage in Haßloch gefunden und danach die Kleingartenanlage in einem Großeinsatz durchsucht.