Technikmuseum Speyer (Foto: SWR)

"Kaum merkliche Schäden"

U17 in Speyer: Gutachten zu Baumfällungen für U-Boot-Transport liegt vor

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Die Baumfällarbeiten vor dem Transport des ausgemusterten U-Boots der Bundesmarine, U17, hatten für Wirbel gesorgt. Ein Gutachter kommt zum Ergebnis: Die Schäden waren nicht erheblich.

Die Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen aufgenommen, nachdem einige Stadträte der Fraktion der Grünen in Speyer kurz nach den Baumfällungen im Auwald Anzeige erstattet hatten. Sie kritisierten, dass am Rande des Speyerer Waldes Bäume und Sträucher heruntergestutzt wurden, ohne Vorprüfung, wie es bundesgesetzlich vorgeschrieben ist. Im Februar hatte die Untere Naturschutzbehörde die Erlaubnis erteilt, dass für den Transport von U17 zum Technik-Museum Speyer auf einer Fläche von rund 800 Quadratmetern Bäume und Äste entfernt werden dürfen.

Technik-Museum hatte Gutachten nachgereicht

Das Technik-Museum hatte nach den Protesten ein externes Gutachten nachgereicht. Dies kam zum Ergebnis, dass es keine erheblichen Schäden für die Umwelt gab. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft ein eigenes Gutachten beauftragt, dass jetzt nach mehreren Monaten vorliegt. Auch bei diesem Gutachten kommt der Sachverständige zu dem Schluss, dass im Natur- und Vogelschutzgebiet weder für die Tiere noch für den Wald erhebliche Schäden verursacht wurden. Das hat die Staatsanwaltschaft auf SWR-Anfrage mitgeteilt.

Kamen Vorprüfung und Gutachten zu spät?

In den kommenden Wochen entscheidet die Staatsanwaltschaft darüber, ob der Vorgang eingestellt wird oder ob es zu einem Verfahren kommt. Noch sei der Vorgang nicht vollständig abgeschlossen. Nach wie vor ist ein weiterer Vorwurf von Umweltschützern nicht geklärt, ob die Vorprüfung zu spät vorgelegen hat: nämlich erst nach dem Abholzen im Auwald im Februar. Das hat laut Staatsanwaltschaft aber keine strafrechtliche Relevanz und war nie Teil der Ermittlungen. Nach SWR-Anfrage an das Bundesamt für Naturschutz hieß es damals: "Solange eine Vorprüfung noch nicht abgeschlossen ist, darf das entsprechende Projekt noch nicht zugelassen oder durchgeführt werden".

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