Detailansicht aus dem Innenraum eines Autos: eine Hand am Lenkrad, in der anderen das Handy (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / Zoonar | Luboslav Ivanko)

Datenschützer zu Monocam-Einsatz

Darum könnte Vorgehen gegen Handysünder in Trier rechtlich bedenklich sein

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Seit Anfang Juni hat die Polizei in Trier ein neues Instrument, um Autofahrer mit Handy am Ohr oder Fingern an der Tastatur zu erwischen. Doch der Landesdatenschutzbeauftragte zeigt sich skeptisch.

"Monocam" heißt die Spezialkamera-Technik, mit der die Polizei seit neuestem Handysünder am Steuer in Trier überführt. Die Monocam erkennt, wenn ein Autofahrer ein Handy in der Hand hat und liefert der Polizei ein entsprechendes Beweisfoto. Das Problem nach Angaben des Landesdatenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann: Damit die Künstliche Intelligenz die Handysünder überhaupt erkennen kann, muss die Monocam erst einmal alle Autofahrer aufnehmen - also auch die, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Zwar werden deren Aufnahmen gar nicht erst weiterverarbeitet, doch bedarf es nach Ansicht von Kugelmann allein für die Aufnahme an sich einen Rechtfertigungsgrund.

Kugelmann: Bußgeldbescheide wären wohl anfechtbar

Dazu bräuchte es im aktuellen Testbetrieb eine gesetzliche Grundlage - diese fehle aber, bemängelt Kugelmann gegenüber dem SWR-Politikmagazin "Zur Sache Rheinland-Pfalz“. Eine Aufnahme ohne eine gesetzliche Basis sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, so Kugelmann weiter. Bußgeldbescheide für die Autofahrer, die in Trier erwischt wurden, wären nach Ansicht von Kugelmann deshalb wahrscheinlich anfechtbar.

Innenministerium: Kugelmann habe Pilot-Projekt zugestimmt

Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat auf die Kritik Kugelmanns bezüglich des Monocam-Einsatzes der Polizei reagiert. Das Ministerium teilte mit, der Landesdatenschutzbeauftragte sei in das Pilotvorhaben eingebunden gewesen. Er habe dem Projekt zugestimmt. Man sei sich aber völlig einig, dass ein Einsatz der Kameras über den sechs Monate andauernden Pilotbetrieb hinaus einer speziellen gesetzlichen Grundlage bedürfe. Allerdings werde jetzt erst einmal auf einer allgemeinen Rechtsgrundlage zur Datenerhebung getestet und der Pilot im Anschluss bewertet.

Monocam arbeitet erfolgreich

Dass die Monocam praktisch funktioniert, hat sie schon in den ersten Tagen ihres Einsatzes bewiesen: Seit Anfang des Monats hat die Polizei schon mehr als 40 Fahrerinnen und Fahrer ermittelt, die am Steuer das Handy nutzten.

Ablenkung am Steuer kann lebensgefährlich sein

Die unerlaubte Nutzung eines Handys im Auto ist teuer: Wer dabei erwischt wird, bekommt einen Bußgeldbescheid über 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Und das hat seinen Grund, denn während des Fahrens zu telefonieren oder Nachrichten zu schreiben, kann lebensgefährlich sein. Im vergangenen Jahr hat es nach Angaben von Innenminister Roger Lewentz (SPD) in Rheinland-Pfalz 1.001 Unfälle durch Ablenkung gegeben - unter anderem wegen Handynutzung.

Rheinland-Pfalz Vorreiter im Monocam-Testbetrieb

Für die Polizei ist es allerdings oft schwierig, die unerlaubte Handynutzung nachzuweisen. In den Niederlanden wurde deshalb die Monocam entwickelt. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, dass das System hierzulande testet: zunächst drei Monate in Trier, dann drei Monate in Mainz.

Erste Bilanz der Monocam in Trier

Erste Bilanz der Monocam in Trier Neue Kamera an A602 - 41 Handy-Sünder in drei Tagen ertappt

Die Polizei Trier hat an drei Kontrolltagen 41 Fahrer mit dem Handy am Steuer erwischt. Überführt hat sie die sogenannte Monocam als Teil eines bundesweiten Pilotprojektes.

Mainz

Unfälle verhindern Polizei in Mainz und Trier mit neuer Technik gegen Handy-Sünder am Steuer

Mal schnell eine Handy-Nachricht beim Autofahren lesen oder nach der richtigen Route schauen - das ist gefährlich. Die rheinland-pfälzische Polizei testet deshalb ab 1. Juni ein neues Überwachungssystem.

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SWR