"Monocam" heißt die Spezialkamera-Technik, mit der die Polizei seit neuestem Handysünder am Steuer in Trier überführt. Die Monocam erkennt, wenn ein Autofahrer ein Handy in der Hand hat und liefert der Polizei ein entsprechendes Beweisfoto. Das Problem nach Angaben des Landesdatenschutzbeauftragten Dieter Kugelmann: Damit die Künstliche Intelligenz die Handysünder überhaupt erkennen kann, muss die Monocam erst einmal alle Autofahrer aufnehmen - also auch die, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Zwar werden deren Aufnahmen gar nicht erst weiterverarbeitet, doch bedarf es nach Ansicht von Kugelmann allein für die Aufnahme an sich einen Rechtfertigungsgrund.
Kugelmann: Bußgeldbescheide wären wohl anfechtbar
Dazu bräuchte es im aktuellen Testbetrieb eine gesetzliche Grundlage - diese fehle aber, bemängelt Kugelmann gegenüber dem SWR-Politikmagazin "Zur Sache Rheinland-Pfalz“. Eine Aufnahme ohne eine gesetzliche Basis sei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aber ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht, so Kugelmann weiter. Bußgeldbescheide für die Autofahrer, die in Trier erwischt wurden, wären nach Ansicht von Kugelmann deshalb wahrscheinlich anfechtbar.
Innenministerium: Kugelmann habe Pilot-Projekt zugestimmt
Das rheinland-pfälzische Innenministerium hat auf die Kritik Kugelmanns bezüglich des Monocam-Einsatzes der Polizei reagiert. Das Ministerium teilte mit, der Landesdatenschutzbeauftragte sei in das Pilotvorhaben eingebunden gewesen. Er habe dem Projekt zugestimmt. Man sei sich aber völlig einig, dass ein Einsatz der Kameras über den sechs Monate andauernden Pilotbetrieb hinaus einer speziellen gesetzlichen Grundlage bedürfe. Allerdings werde jetzt erst einmal auf einer allgemeinen Rechtsgrundlage zur Datenerhebung getestet und der Pilot im Anschluss bewertet.
Monocam arbeitet erfolgreich
Dass die Monocam praktisch funktioniert, hat sie schon in den ersten Tagen ihres Einsatzes bewiesen: Seit Anfang des Monats hat die Polizei schon mehr als 40 Fahrerinnen und Fahrer ermittelt, die am Steuer das Handy nutzten.
Ablenkung am Steuer kann lebensgefährlich sein
Die unerlaubte Nutzung eines Handys im Auto ist teuer: Wer dabei erwischt wird, bekommt einen Bußgeldbescheid über 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Und das hat seinen Grund, denn während des Fahrens zu telefonieren oder Nachrichten zu schreiben, kann lebensgefährlich sein. Im vergangenen Jahr hat es nach Angaben von Innenminister Roger Lewentz (SPD) in Rheinland-Pfalz 1.001 Unfälle durch Ablenkung gegeben - unter anderem wegen Handynutzung.
Rheinland-Pfalz Vorreiter im Monocam-Testbetrieb
Für die Polizei ist es allerdings oft schwierig, die unerlaubte Handynutzung nachzuweisen. In den Niederlanden wurde deshalb die Monocam entwickelt. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, dass das System hierzulande testet: zunächst drei Monate in Trier, dann drei Monate in Mainz.