Verbraucherzentrale RLP warnt

Online-Anbieter: Zweifelhafter Service bei Kirchenaustritten

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Seit einigen Jahren treten viele Menschen auch im nördlichen Rheinland-Pfalz aus der Kirche aus. Findige Internetdienstleister machen sich das zunutze und bieten überteuerte Serviceleistungen an.

Wer aus der Kirche austreten will, findet im Netz einige Angebote. Die Dienstleister werben unter anderem damit, dass sie den Kirchenaustritt schnell und unkompliziert durchführen. Doch davor warnen nicht nur mehrere Standesämter in der Region Koblenz, sondern auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Die Anbieter würden ihre Kunden damit locken, dass der Austritt in wenigen Minuten erledigt sei.

Standesamt Andernach: Unnötige Kosten für Service

Dieser Service lohnt sich nach Angaben des Standesamts Andernach allerdings nicht. Denn am Ende müssten Kunden deutlich mehr bezahlen, ohne sich dadurch Arbeit oder Zeit zu ersparen.

Gegen eine Gebühr von knapp 30 Euro bieten die Online-Portale an, einen Austrittsantrag auszufüllen. Doch der sei gar nicht nötig. Wer aus der Kirche austreten wolle, müsse ohnehin persönlich in der Verwaltung vorbeikommen und vor Ort für den Austritt eine Gebühr von 30 Euro bezahlen. Alternativ könne man nur einen Notar einschalten.

Internet-Angebote auch für die Beantragung von Urkunden

Ähnlich laufe die Masche bei der Beantragung von Urkunden. Nach Angaben des Standesamtes Neuwied gibt es auch hier Internet-Dienstleister, über die beispielsweise Geburts- oder Eheurkunden beantragt werden können. Diese würden dann einfach an das entsprechende Standesamt weitergeleitet. Dabei fielen zusätzliche Kosten von bis zu 30 Euro an. Mittlerweile würde ungefähr die Hälfte aller in Mayen ausgestellten Urkunden über diese Anbieter beantragt, so die Schätzung des Standesamts.

Anträge direkt beim Standesamt stellen

Stattdessen sollten Bürgerinnen und Bürger Dienstleistungen, wie das Ausstellen von Urkunden, direkt über das Standesamt beantragen. Das sei günstiger und auch online möglich. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, immer zuerst auf den Internetseiten der zuständigen Stadt oder Gemeinde zu prüfen, ob die Unterlagen online beantragt werden könnten.

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