Joachim Paul, AfD, Landtagsabgeordneter RLP (Foto: picture-alliance / Reportdienste, Picture Alliance)

Ermittlungen wegen eines Twitter-Videos

Strafbefehl gegen Koblenzer AfD-Politiker Joachim Paul beantragt

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Constantin Pläcking
SWR-Reporter Constantin Pläcking aus dem Studio Koblenz. (Foto: SWR)

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat einen Strafbefehl gegen den Koblenzer AfD-Politiker Joachim Paul beantragt. Ihm wird vorgeworfen, ein brutales Video im Internet geteilt zu haben.

Auf dem Video sei ein Mädchen zu sehen, das von anderen Mädchen geschlagen, bespuckt und gedemütigt werde, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Behörde legt dem AfD-Landtagsabgeordneten unter anderem zur Last, die Persönlichkeitsrechte des Mädchens mutmaßlich verletzt zu haben.

Hintergrund ist den Angaben zufolge, dass der AfD-Politiker vor etwa einem Jahr auf dem Nachrichtendienst Twitter (heute X) ein Video teilte. Paul habe das Video unverpixelt verbreitet und die Nachricht auf Twitter mit einer politischen Botschaft verknüpft.

AfD-Politiker Paul soll Geldstrafe bezahlen

Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben nun beantragt, dass Paul eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zahlen muss - unter anderem wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Der Strafbefehl bedeutet demnach gleichzeitig, dass der Politiker angeklagt ist. Wie viel Geld Paul tatsächlich zahlen müsste, sagt die Staatsanwaltschaft nicht, weil daraus Rückschlüsse auf das Einkommen des Landtagsabgeordneten gezogen werden könnten.

Landtag hatte im Januar die Immunität von Paul aufgehoben

Paul hat nach Angaben des Amtsgerichts bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Damit werde es voraussichtlich zu einer mündlichen Hauptverhandlung kommen. Eine Termin für die Verhandlung stehe noch nicht fest.

Wegen der Ermittlungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Videos hatte der rheinland-pfälzische Landtag im Januar die Immunität des Abgeordneten aufgehoben.

Paul verteidigt politische Botschaft

Gegenüber dem SWR hat Paul die politische Botschaft in dem Video-Post auf dem Kurznachrichtendienst Twitter verteidigt. Aus seiner Sicht gebe es einen Missstand immer enthemmter wirkender Gewalt unter Jugendlichen. Er habe damit eine Debatte über den Schutz junger Mädchen anstoßen wollen. Seiner Meinung nach werde ihm die politische Botschaft von der Staatsanwaltschaft Koblenz auch nicht zum Vorwurf gemacht.

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