Rhein-Hunsrück- und Rhein-Lahn-Kreis gehen nächsten Schritt

Mittelrheinbrücke: Kreise stimmen für Planfeststellungsverfahren

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Der Rhein-Hunsrück-Kreis und der Rhein-Lahn-Kreis haben entschieden, dass die Planungen für eine Mittelrheinbrücke in die nächste Phase gehen sollen. Das sogenannte Planfeststellungsverfahren kann nun starten.

Im Rhein-Lahn-Kreis stimmten die Mitglieder des Kreistages mit großer Mehrheit dafür, dass bei den Planungen zur Mittelrheinbrücke der nächste Schritt gemacht werden kann: ein Planfeststellungsverfahren. Im Rhein-Hunsrück-Kreis dagegen gab es am Montagnachmittag vor der Abstimmung längere Diskussionen.

Besonders die CDU-Fraktion im Kreistag hatte noch Redebedarf. Sie wollte erreichen, dass die Abstimmung über weitere Planungen für die Mittelrheinbrücke nochmal verschoben wird - ist mit dem Antrag aber gescheitert. Die CDU-Politiker kritisieren nach wie vor, dass es noch keine konkreten Förderzusagen seitens des Landes für die Mittelrheinbrücke gibt.

Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat über die weiteren Planungen zur Mittelrheinbrücke abgestimmt.
Der Kreistag des Rhein-Hunsrück-Kreises hat mit mehrheitlich dafür gestimmt, dass das Planfeststellunsgverfahren zur Mittelrheinbrücke gestartet werden soll.

Mehrheit im Kreistag stimmt für Planfeststellungsverfahren

Die Mehrheit im Kreistag stimmte dafür, das Planfeststellungsverfahren zu beginnen. Nach jahrzehntelangen Diskussionen müsse es jetzt weitergehen, hieß es mehrheitlich aus den anderen Fraktionen. Es gebe keinen Grund die Planungen weiter zu verzögern. Außerdem hätten Land und Bund immer signalisiert, dass Fördersummen bis zu 90 Prozent möglich seien, so die Befürworter der Brücke.

Landrat Volker Boch (parteilos) hatte kurz vor der Abstimmung nochmal betont, dass er und der Landrat des Rhein-Lahn-Kreises, Jörg Dennighoff (SPD), erreichen wollen, dass das Land tatsächlich 90 Prozent der Kosten für Bau- und Unterhaltung übernehme. Dieser Auftrag an die Landräte ist nun auch in den Beschlüssen der Kreistage zu finden.

Mittelrheinbrücke: Kritiker können während Verfahrens Einwände erheben

Nach Angaben der Verwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises wird im Rahmen des Verfahrens die geplante Brücke über den Rhein daraufhin überprüft, ob sie alle rechtlichen Vorgaben erfüllt. Demnach wird in einem Planfeststellungsverfahren in der Regel auch untersucht, ob ein Bau-Vorhaben umweltverträglich ist.

Außerdem können während des Verfahrens auch Bürgerinnen und Bürger Einwände erheben. Das gilt im Falle der geplanten Querung über den Rhein als wahrscheinlich, da es nicht nur Befürworter, sondern auch Kritiker gibt.

LBM soll Planfeststellungsverfahren durchführen

Laut der Verwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises wird das Verfahren vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) durchgeführt. Das Ende sei offen. Ob die Brücke tatsächlich gebaut werden könne, stehe erst am Ende aller Untersuchungen fest.

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SWR