Die 37-Jährige habe gemeinsam mit ihrem Ehemann eine jesidische Frau als Haushalts- und Sexsklavin gefangen gehalten, hieß es im Plädoyer der Anklage vor dem Oberlandesgericht Koblenz am Donnerstag. Sie wirft der Angeklagten Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Beihilfe zum Völkermord und Kriegsverbrechen vor.
2014 ins Gebiet des sogenannten Islamischen Staats in Syrien gereist
Der Anklage zufolge war die Deutsche 2014 mit ihrem syrischen Ehemann von Deutschland nach Syrien ausgereist, um sich dem IS anzuschließen. 2015 zog das Paar nach Mossul im Irak um. 2016 soll der Ehemann die Jesidin als Sklavin in das Haus gebracht haben. Sie musste laut Anklage kochen, putzen und die Kinder betreuen. Der Mann soll die Jesidin regelmäßig vergewaltigt und geschlagen haben.
Prozess gegen IS-Rückkehrerin Jesidin als Zeugin im Kreuzverhör
Im Prozess gegen eine mutmaßliche ehemalige IS-Anhängerin aus Idar-Oberstein vor dem OLG Koblenz sagt zum fünften Mal eine Jesidin als Zeugin aus, die als Sklavin gehalten wurde.
Jesidische Sklavin von Ehemann der Angeklagten vergewaltigt
Die Angeklagte habe dies gewusst und gebilligt. Die 37-Jährige soll überwacht haben, dass die junge Versklavte nicht fliehen konnte. Die Darstellung der Angeklagten, nach der das Zusammenleben mit der Versklavten harmonisch gewesen sei, bezeichnete eine Bundesanwältin als "zynisch". Das Opfer sei unentwegt zu Arbeiten im Haushalt gezwungen worden und habe in ständiger Angst vor Vergewaltigungen durch den Ehemann der Angeklagten leben müssen.
Anfang Mai hatte die Angeklagte bestritten, der Frau gegenüber Gewalt angewandt zu haben. Das Ehepaar soll zu Hause Sprengstoff, Handgranaten und Kalaschnikows gelagert haben.