58-Jähriger soll Frau erstochen haben

Leiche in Südwestpfalz: Ehemann wegen Mordes angeklagt

Ende August wurde in einem Haus in Althornbach in der Südwestpfalz eine Frauenleiche entdeckt. Die Staatsanwaltschaft Zweibrücken hat nun Anklage gegen den Ehemann wegen Mordes erhoben. Sie geht davon aus, dass er die 51-Jährige getötet hat.

Gegen den Ehemann wurde bereits kurz nach der Tat ein Haftbefehl erlassen und er ist auch weiterhin in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 58-Jährige in der Küche mehrfach mit einem Messer von hinten auf seine Frau eingestochen hat. Eine Obduktion in der Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes hatte ergeben, dass die 51-jährige Frau durch mehrere Stiche verletzt wurde und verblutet ist.

Der Mann hat sich dann nach Angaben der Staatsanwaltschaft selbst Schnittverletzungen zugefügt. Er war in ein Krankenhaus gebracht und dort operiert worden.

Ehemann aus der Südwestpfalz äußert sich bislang nicht

Bislang habe er sich zu all dem nicht geäußert. Bereits in einer ersten Mitteilung hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es keine Anhaltspunkte für die Beteiligung dritter Personen gebe. Ein Zeuge hatte die tote Frau nach Angaben der Polizei Ende August in einem Wohnhaus in Althornbach bei Zweibrücken entdeckt. Dazu auch ihren schwer verletzten Ehemann.

Tote Frau in Althornbach entdeckt: Fundort ist abgesperrt
Nach dem Fund einer toten Frau in einem Haus in Althornbach (Südwestpfalz) war der Bereich um das Gebäude komplett abgesperrt worden.

Das Landgericht muss jetzt entscheiden, ob es die Anklage der Staatsanwaltschaft zulässt und ein Gerichtsverfahren gestartet wird.

Leiche in Althornbach: Ermittler hatten Geschehen rekonstruiert

Direkt nach dem Vorfall waren bereits Kriminalpolizei und Rechtsmedizin in dem Haus. Der Bereich rundherum war abgesperrt worden. Es folgten Untersuchungen durch die Rechtsmedizin und durch die Kriminalpolizei. So wurde zum Beispiel rekonstruiert, was in dem Haus in Althornbach passiert ist.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Zweibrücken wird Anklage wegen Mordes erhoben, wenn jemand heimtückisch tötet. "Das Strafgesetzbuch sieht für Mord die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe vor", so die Staatsanwaltschaft. Mit einer Anklage sei aber grundsätzlich weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung der Betroffenen verbunden.

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