Der Angeklagte im Mordprozess von Sembach. Nach dem Urteil ist nun Revision eingelegt worden.  (Foto: SWR)

Urteil am Landgericht Kaiserslautern

Mord an Ehefrau in Sembach - Revision eingelegt

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Jochen Voß
Bild von Jochen Voß, Redakteur im SWR Studio Kaiserslautern (Foto: SWR)

Ein Mann ist vergangene Woche wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er soll sie in Sembach erschossen haben. Jetzt hat die Verteidigung Revision gegen das Urteil eingelegt.

Das Landgericht Kaiserslautern sah es als erweisen aus, dass der Mann im vergangenen Februar seine Ehefrau mit 12 Schüssen getötet hat. Er hatte in Sembach (Kreis Kaiserslautern) mit einem Wagen das Auto seiner Frau gerammt, war ausgestiegen und hatte dann die Schüsse abgefeuert. Dafür wurde der 57-Jährige zu lebenslanger Haft verurteilt.

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Verteidigung im Mordprozess Sembach hatte Revision bereits angekündigt

Das Landgericht Kaiserslautern teilt nun mit, dass gegen den Richterspruch Revision eingelegt wurde. Die Verteidigung hatte bereits kurz nach der Urteilsverkündung dem SWR angekündigt, diesen Schritt gehen zu wollen. Sie hatte acht Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Der Mann hatte die Tat zwar gestanden, hatte aber gesagt, dass er seine Frau im Affekt erschossen habe. Sein Plan sei es gewesen, sich vor den Augen seiner Frau zu töten. Die Waffe habe aber nicht ausgelöst. Daraufhin habe er auf die Frau gezielt.

Urteil für Schüsse von Sembach: Lebenslange Haft

In der Urteilsbegründung sagten die Richter, dass es keine Anzeichen dafür gebe, dass der Mann sich wirklich habe selbst töten wollen. Revision bedeutet, dass nun überprüft wird, ob das Urteil des Gerichts mögliche Rechtsfehler beinhaltet. Das Urteil selbst wird dabei inhaltlich nicht geprüft.

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