Urteil des Landgerichts Kaiserslautern

Nach Feuer in AfA Kusel: Flüchtling nicht schuldfähig

Stand

Das Landgericht Kaiserslautern hat einen Bewohner der AfA Kusel für nicht schuldfähig erklärt. Er hatte im November vergangenen Jahres in der Kantine der AfA ein Feuer gelegt.

Im November des vergangenen Jahres hatte ein Bewohner ein Feuer in der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in Kusel gelegt. Dabei hatte der junge Bewohner Desinfektionsmittel als Brandbeschleuniger genutzt. Während der Tat war er aber nicht schuldfähig, so das heutige Urteil des Landgerichts Kaiserslautern. 

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Flüchtling nach Brand in AfA Kusel festgenommen

Als das Feuer damals ausgebrochen war, konnte der Beschuldigte zunächst nicht angetroffen werden. Etwas später wurde er dann aber festgenommen und musste auch in Untersuchungshaft, weil Fluchtgefahr bestand. Verletzt wurde durch das Feuer niemand, am Gebäude war laut Staatsanwaltschaft aber ein Schaden von etwa 200.000 Euro entstanden. Nach wie vor ist die Kantine nach Angaben der Aufsichtsbehörde ADD nicht nutzbar.

Beim Brand in der Afa in Kusel wurde niemand verletzt.
Beim Brand in der Afa in Kusel wurde niemand verletzt.

Rauchmelder geben in der AfA immer wieder Alarm

Die Feuerwehr hatte nach dem Brand mitgeteilt, dass es immer wieder Einsätze in der Flüchtlingsunterkunft in Kusel gibt. Nach Angaben der Aufsichtsbehörde ist das meist der Fall, weil die Rauchmelder Alarm geben.

Gründe dafür seien oftmals, dass Bewohner auf ihren Zimmern rauchen, sich dort Essen zubereiten oder absichtlich die Rauchmelder auslösen. Auch heißer Wasserdampf beim Duschen sei schon der Grund dafür gewesen, dass die Brandmeldeanlage Alarm schlug.

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