Das Verwaltungsgericht in Neustadt (Foto: SWR)

Kein Schadenersatz fällig

Streit um Bauprojekt in Heltersberg: Ex-Verbandsbürgermeister erringt Sieg vor Gericht

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Susanne Kimmel
Bild von Susanne Kimmel, Redakteurin im SWR Studio Kaiserslautern (Foto: SWR)

Die Sanierung des Hensel `schen Anwesens in Heltersberg hatte sich für die Ortsgemeinde zum Desaster entwickelt. Jetzt ist sie auch mit ihrer Klage auf Schadenersatz gescheitert.

Die Sanierung des Hensel `schen Anwesens in Heltersberg - sie sollte vor vielen Jahren zum Vorzeigeprojekt im Kreis Südwestpfalz werden. Das rheinland-pfälzische Innenministerium sagte im Rahmen seines Dorferneuerungsprogramms alleine für den ersten Bauabschnitt rund 370.000 Euro Fördermittel zu. Doch dann schossen die Baukosten von zunächst 1,2 auf stattliche vier Millionen Euro in die Höhe. Außerdem lief das Vergabeverfahren nicht korrekt ab, wie die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) später feststellte.

Heltersberg verlor bereits zugesagte Fördermittel des Landes

Konkret kritisierte die Behörde das Vorgehen des damaligen Heltersberger Ortsbürgermeisters. Auf Beschluss des Gemeinderats habe er den Ingenieur- und Architektenvertrag zur Sanierung des Hensel `schen Anwesens an ein ortsansässiges Büro vergeben. Das sei aber passiert, ohne diesen Auftrag vorher öffentlich auszuschreiben. Ein Geschäft unter der Hand gewissermaßen, das für die Ortsgemeinde böse finanzielle Folgen hatte: Die ADD forderte nicht nur die gewährten Landesfördermittel zurück, sondern auch Zinsen und mutmaßlich überhöhte Honorarzahlungen an das Heltersberger Ingenieurbüro.

Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes in Neustadt (Foto: SWR)
Der Streit um die Sanierung des Hensel´schen Anweisens ins Heltersberg wanderte vor das Verwaltungsgericht Neustadt.

Ex-Verbandsbürgermeister von Waldfischbach-Burgalben wehrt sich

Finanziell derart in Bedrängnis geraten, versuchte die Ortsgemeinde den damaligen Verbandsbürgermeister von Waldfischbach-Burgalben in die Pflicht zu nehmen. Von ihm forderte sie Schadenersatz, weil er das schief gelaufene Vergabeverfahren nicht verhindert habe. Der klagte dagegen und bekam jetzt vom Verwaltungsgericht Neustadt Recht. Dessen einfache Begründung: Weil Winfried Krämer (CDU) noch gar nicht im Amt gewesen sei, als die Verträge im Mai 2005 vergeben wurden, könne er nicht persönlich verantwortlich gemacht werden.