Ein Frau schöpft mit einem Einmer Wasser aus einem überfluteten Keller.  (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Hochwasser und Dauerregen in RLP

Hochwasserschäden: Das sollten Sie jetzt tun

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Straßen werden überspült, Keller laufen voll: In Rheinland-Pfalz war die Hochwasserlage in den vergangenen Tagen angespannt, vor allem an der Mosel. Was tue ich, wenn das Wasser mein Haus oder mein Auto beschädigt hat?

Rheinland-Pfalz

Sinkende Wasserstände Hochwasserlage in RLP entspannt sich - Rhein bei Koblenz für Schiffe wieder frei

Die Hochwasserlage in Rheinland-Pfalz entspannt sich weiter. Die Hochwasservorhersagezentrale meldet sinkende Wasserstände für alle Flüsse und damit Entwarnung für die Schifffahrt.

Der Vormittag SWR1 Rheinland-Pfalz

Mein Haus wurde beschädigt - welche Versicherung zahlt?

Die Hausratversicherung deckt alle Schäden an der Einrichtung ab. Die Wohngebäudeversicherung schützt das gesamte Wohngebäude. Dabei geht es um Schäden durch Feuer, Explosion, Blitzschlag, Einbruch oder Sturm und Hagel. Schäden durch von außen eindringendes Wasser übernehmen übliche Hausrat- und Gebäudeversicherungen meist nicht. Das geht nur, wenn so genannte Elementarschäden durch Naturkatastrophen oder Unwetter ausdrücklich mitversichert wurden.

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Die Elementarschadenversicherung schützt vor den Folgen von Naturereignissen. Sie zahlt beispielsweise bei Schäden, die durch Starkregen, Überschwemmung oder Hochwasser, aber auch durch Erdbeben, Lawinen oder einen Vulkanausbruch entstanden sind. 

Sie kann in Form einer Zusatzversicherung oder im Paket mit Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen gebucht werden. Bei neueren Verträgen wird eine Elementarabdeckung nach Angaben des Branchenverbands der Versicherer heutzutage in der Regel automatisch mit angeboten. Je nachdem, wo der Schaden entstanden ist - am Gebäude oder etwa an Möbeln - müssen sich Betroffene dann an die jeweilige Versicherung wenden.

Bei der Elementarversicherung gilt es aber grundsätzlich auf die Details zu schauen. In manchen Fällen zahlt die Versicherung nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt wurden, etwa bei Rückstau: In überflutungsgefährdeten Räumen müssen in der Regel funktionstüchtige Rückstausicherungen angebracht werden. Abflussleitungen auf dem versicherten Grundstück müssen freigehalten und Gegenstände im Kellerbereich meist mindestens zwölf Zentimeter über dem Boden gelagert werden.

Mein Auto ist betroffen - welche Versicherung zahlt hier?

Schäden an Auto oder Motorrädern durch Hochwasser und Überschwemmungen werden in der Regel von der Kfz-Versicherung abgedeckt. Damit die Rückerstattung klappt, muss aber mindestens ein Teilkaskoschutz bestehen.

Ausnahmen gibt es, wenn der Fahrer rechtzeitig gewarnt wurde und es versäumt hat, sein Fahrzeug in Sicherheit zu bringen. Wer sein Fahrzeug in hochwassergefährdeten Gebieten parkt und nicht sofort nach der ersten behördlichen Warnung wegfährt oder trotz Polizeiwarnung in Überschwemmungsgebiete hineinfährt, bekommt den Schaden möglicherweise nur anteilig ersetzt, weil er eventuell grob fahrlässig gehandelt hat.

Wenn wegen Überschwemmung ein Unfall passiert, gelten die allgemeinen Regeln: Wer den Unfall verschuldet hat, muss den Schaden tragen. Um den Schaden ersetzt zu bekommen, ist in der Regel eine Vollkasko-Versicherung nötig.

Was ist bei Hochwasserschäden zuerst zu beachten?

Der wichtigste Punkt laut den Verbraucherzentralen: die eigene Sicherheit. Bevor Schäden dokumentiert oder gar behoben werden können, gilt es sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und den Anweisungen von Feuerwehr, Polizei und Technischem Hilfswerk Folge zu leisten.

Innerhalb eines vom Hochwasser betroffenen Hauses gilt es äußerst vorsichtig zu sein: Ein Sturz im überfluteten Keller kann fatale Folgen haben. Das angesammelte Wasser kann außerdem unter Strom stehen - besondere Vorsicht ist geboten. Nur wenn es gefahrlos möglich ist, könne man die Stromzufuhr abstellen, heißt es bei den Verbraucherzentralen.

Was sollte ich als Betroffener zuerst wegen der Versicherung tun?

Zwei zentrale Punkte sind bei einem Schadensfall zunächst wichtig, so die Verbraucherzentralen: dokumentieren und informieren.

Bevor mit Aufräumarbeiten begonnen wird, sollten Betroffene alle vom Hochwasser verursachten Schäden detailliert dokumentieren. Die Schäden in Bildern und Videos festhalten, am besten aus verschiedenen Blickwinkeln und in guter Beleuchtung. Außerdem ist es wichtig, zweifelsfrei festzuhalten, wann die Fotos und Videos aufgenommen wurden. Es können auch Zeugen hinzugezogen werden.

Wichtig ist außerdem, sich möglichst früh mit dem eigenen Versicherer in Verbindung zu setzen und alle Versicherungen so schnell es geht zu informieren. Die meisten Versicherer bieten hierfür Schadens-Hotlines an. Sonst könnten Versicherte auch leer ausgehen.

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Welche Pflichten habe ich als Versicherter?

Die Betroffenen sind verpflichtet, die Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung so klein wie möglich zu halten. Sie müssen also alles unternehmen, was gefahrlos möglich und zumutbar ist, um Gebäude und Hausrat vor weiteren Schäden zu schützen.

Ist beispielsweise nur eine geringe Menge Wasser in den Keller gelaufen, sollte sofort nach der Dokumentation der Schäden mit dem Abschöpfen und Trocknen des Kellers begonnen werden, so das gefahrlos möglich ist. Wer dieser sogenannten Pflicht zur Schadensminimierung nicht nachkommt, könnte später Probleme bekommen. Denn dadurch entstandene Folgeschäden muss die Versicherung nicht unbedingt zahlen.

Wer braucht eine Elementarschadenversicherung?

Bundesweit haben laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) etwa 52 Prozent der Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine Absicherung bei Elementarschäden. Doch das Risiko von Extremwetterereignissen steigt durch die Folgen des Klimawandels immer weiter an, sagen Fachleute. Deshalb könnte eine Elementarversicherung sinnvoll sein, so die Verbraucherzentralen.

Dabei ist zu beachten, dass sich die Versicherung auch nach dem Gebiet richtet, in dem das Wohnhaus steht. Es gibt verschiedene Gefährdungszonen, nach denen sich die Policen richten. Versicherungen können bei hohem Risiko auch ablehnen, eine Elementarabsicherung abzuschließen.

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Kommt eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung?

Eine Pflicht für eine Elementarschadenversicherung besteht in Deutschland derzeit nicht. Die Bundesländer hatten sich aber bereits im vergangenen März im Bundesrat für eine solche Pflicht ausgesprochen, auch Rheinland-Pfalz. In Zeiten mit immer mehr Extremwetterereignissen trage eine solche Pflichtversicherung dazu bei, die Folgekosten solidarisch zu verteilen, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).

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Angesichts der aktuellen Hochwasserlage dringt Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) derzeit erneut auf die Einführung einer Pflichtversicherung. In diesem Jahr müssten "möglichst schnell klare Entscheidungen her." Es gehe darum, den Gedanken der privaten Vorsorge deutlich zu verstärken, was die Bundesländer schon länger wollten. Es müsse jetzt "schneller" zu einem Ergebnis mit dem Bund kommen.

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