Zum ersten Januar 2023 kommt die neue elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Folgende Fragen ergeben sich für viele gesetzlich Versicherte:
Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?
Für wen gilt die eAU?
Was muss ich als gesetzlich Versicherter im Fall einer Krankmeldung tun?
Wie gehe ich bei einem Folgeattest vor?
Was sind die Aufgaben meiner Ärztin beziehungsweise meines Arztes?
Wie kommt die eAU von der Krankenkasse zu meinem Arbeitgeber?
Wird das neue Verfahren auch direkt ab dem neuen Jahr funktionieren?
Was muss ich im Fall einer technischen Störung tun?
Für wen gilt das neue Verfahren nicht?
Was ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)?
Die eAU ist ein Zwei-Stufen-Modell: Seit dem 1.10.2021 müssen Vertragsärzte, Vertragszahnärzte und Vertragskrankenhäuser Krankmeldungen von Patientinnen und Patienten digital an die jeweilige Krankenkasse übermitteln. Gleichzeitig schicken gesetzlich Krankenversicherte ihre, in Papierform erhaltene Krankmeldung an ihren Arbeitgeber (Arbeitnehmerverfahren).
Zum 1.1.2023 tritt nun die zweite Stufe in Kraft. Ein Verschicken der AU durch den gesetzlich Krankenversicherten ist nicht mehr vorgesehen. Arbeitgeber rufen Krankmeldungen ihrer Mitarbeitenden direkt bei der jeweiligen Krankenkasse ab (Arbeitgeberverfahren).
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gilt ausschließlich für gesetzlich Krankenversicherte.
Was muss ich als gesetzlich Versicherter im Fall einer Krankmeldung tun?
Kontakt zum Arbeitgeber aufnehmen. Dieser braucht zum digitalen Abruf der Arbeitsunfähigkeitsdaten bei der jeweiligen Krankenkasse zwei Informationen: Wann war der Arbeitnehmer beim Arzt und wie lange ist dieser krankgeschrieben. Die Diagnose fällt weiter unter das Arztgeheimnis.
Wie gehe ich bei einem Folgeattest vor?
Der Arbeitgeber ist erneut zu informieren.
Was sind die Aufgaben meiner Ärztin beziehungsweise meines Arztes?
Die Ärztin oder der Arzt verschickt ab dem 1.1.2023 zwei digitale Krankmeldungsdokumente an die jeweilige Krankenkasse: die für die Krankenkasse selbst und die für den Arbeitgeber des Patienten. Der "gelbe Schein" wird dem Patienten nur noch, wenn gewünscht, ein Mal in Papierform ausgehändigt - für die eigenen Unterlagen.
Wie kommt die eAU von der Krankenkasse zu meinem Arbeitgeber?
Hier muss der Arbeitgeber aktiv werden. Er ruft die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung online bei der jeweiligen Krankenkasse ab. Dafür verwendet er die Informationen, die er von seinem Mitarbeitenden erhalten hat (Datum des Arztbesuchs und Dauer der Krankschreibung).
Wird das neue Verfahren auch direkt ab dem neuen Jahr funktionieren?
In den vergangenen Monaten wurde das Verfahren in einer Pilotphase erprobt. Offiziell sollte es damit am 1.1.2023 auch bei allen Beteiligten funktionieren. Doch das tut es offenbar aufgrund infrastruktureller Probleme vielerorts noch nicht.
Was muss ich im Fall einer technischen Störung tun?
Lassen Sie sich bei Ihrem Arzt eine Ersatzbescheinigung in Papierform für den Arbeitgeber ausstellen.
Für wen gilt das neue Verfahren nicht?
Ausgenommen von dem neuen Vorgehen sind privat versicherte Arbeitnehmer, Minijobs in Privathaushalten und Zeiten von Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen.
KV-RLP: Digitalisierung ja, aber nur wenn sie funktioniert
Die eAU soll ein weiterer Schritt hin zu mehr Digitalem und weniger Bürokratie sein - so zumindest der Plan. Doch in der Realität sieht es laut Kassenärztlicher Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV-RLP) anders aus. Sprecherin Nadja Winter teilt dem SWR auf Anfrage mit: "Generell plädieren wir als KV-RLP dafür, dass die Digitalisierung vorangetrieben wird. Denn die Potenziale und die Notwendigkeit der digitalen Gesundheitsversorgung sind völlig unbestritten. Nur: sie muss funktionieren."
Fordern Arbeitnehmer wegen technischer Probleme weiterhin Papierausdrucke?
Erst wenn die Infrastruktur störungsfrei einsetzbar sei, [...] sollten die Anwendungen in den Praxen eingesetzt werden, so Winter. "Funktionieren sie nicht – und das war leider bisher sehr häufig der Fall – sind die Anwendungen mit einem hohen zeitlichen und bürokratischen Aufwand verbunden und stören somit den Ablauf der Praxen." Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchtet nach Angaben ihres Vorstandsmitglieds Thomas Kriedel auch, "dass nicht alle Arbeitgeber ab Januar technisch und organisatorisch in der Lage sein werden, die AU digital abzurufen und weiterhin Papierausdrucke von ihren Arbeitnehmern fordern werden".
Ersatzkassen sind "vorbereitet" und sehen "Mehrwert"
Ähnlich wie die Ärzteschaft sieht auch der Verband der Ersatzkassen in Rheinland-Pfalz, vdek, die eAU als Schritt in die richtige Richtung. So erklärt Tanja Börner, Sprecherin des vdek im Land auf Anfrage: "Die eAU ist gemeinsam mit der elektronischen Patientenakte (ePA) oder den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ein Beispiel für digitale Anwendungen, die das Gesundheitssystem und die Versorgung der Versicherten ganz konkret verbessern können.
Allerdings handele es sich bei der elektronischen Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen um ein komplett neues und sehr komplexes Verfahren, dessen Herausforderungen alle Beteiligten meistern müssten. Eins, so Börner, könne der vdek aber sicher sagen: "Die Ersatzkassen sind auf die Umstellung und das neue Verfahren vorbereitet, und sie sehen hierin einen eindeutigen Mehrwert für ihre Versicherten."