Das Landgericht Ulm hat einen 45-jähriger Angeklagten am Freitag zu viereinhalb Jahren in Haft wegen vorsätzlichen Vollrausches verurteilt. Der Mann hatte im September 2023 einen befreundeten Gartennachbarn im Streit erschlagen. Beide Männer hatten vor der Tat Alkohol getrunken. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Mannes in einer Entzugseinrichtung an.
Schuldfähigkeit des Mannes bis zuletzt diskutiert
Bis zuletzt war in dem Prozess die Frage der Schuldfähigkeit des alkoholsüchtigen Mannes diskutiert worden. Während die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von neun Jahren wegen Totschlags forderte, wollte die Verteidigung eine vollständige Schuldunfähigkeit nicht ausschließen. Sie forderte eine Verurteilung wegen fahrlässigen Vollrausches zu einer Haft von dreieinhalb Jahren.
Gericht urteilt im Zweifel für den Angeklagten
Das Gericht urteilte im Zweifel für den Mann: Es ließe sich nicht ausschließen, dass er zum Tatzeitpunkt mehr als vier Promille Alkohol im Blut hatte, so der Richter. Er ging von Schuldunfähigkeit aus. Daher lautet das Urteil nicht auf Totschlag, sondern auf vorsätzlichen Vollrausch.