Der Fahrer, der auf dem Parkplatz beim Donaubad Neu-Ulm mit seinem Kleintransporter ein siebenjähriges Kind überrollt und tödlich verletzt hatte, ist Mitte April wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen mit. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Zuerst hatte die "Neu-Ulmer Zeitung" berichtet.
Der Mann muss eine Geldstrafe von 140 Tagessätzen beziehungsweise 8.400 Euro Strafe bezahlen. Außerdem wurde er zu einem Fahrverbot von zwei Monaten verurteilt.
Unfall am Donaubad - welche Schuld trifft den Fahrer des Transporters
Der 38-Jährige hatte das Kind beim Linksabbiegen mit dem linken Vorderrad seines Fahrzeugs überrollt. Der Siebenjährige war dabei schwer verletzt worden und später im Krankenhaus gestorben. Wie es von der Staatsanwaltschaft heißt, müsse man jedoch nicht nur das tragische Ausmaß des Geschehens in den Blick nehmen. Es gehe vor allem um das individuelle Maß der Schuld des Täters.
Das etwa 1,30 Meter große Kind sei teilweise verdeckt gewesen. In dem Moment, kurz bevor es vom Kleintransporter erfasst wurde, sei es für den Mann auf dem Fahrersitz nicht zu sehen gewesen. Das hätten die Ermittlungen und auch ein Gutachten eines Kfz-Sachverständigen ergeben.
Schwerer Unfall auf Parkplatz Siebenjähriger stirbt nach Unfall am Donaubad in Neu-Ulm
Am Donnerstagabend ist ein siebenjähriger Junge nach einem Unfall am Donaubad in Neu-Ulm an seinen schweren Verletzungen gestorben. Er war unter einen Kleintransporter geraten.
Gleichwohl hätte der Transporterfahrer den Jungen vorher problemlos sehen können, so der Sprecher weiter. Der Siebenjährige war auf dem Parkplatz wenige Meter hinter seinem Vater und seinem älteren Bruder zum Auto gelaufen. Der Vorwurf der Fahrlässigkeit besteht laut Mitteilung deshalb, weil der Unfallverursacher alle Personen der Gruppe bei seiner Fahrt bis zur späteren Unfallstelle hätte wahrnehmen können, also nicht nur Vater und Bruder, die vorausgegangen waren.
Der 38-jährige Fahrer hätte sich vor dem Abbiegen "gezielt danach vergewissern müssen, wo diejenige Person der Gruppe verblieben ist, welche sich nicht für ihn sichtbar aus dem Gefahrenbereich entfernt hatte", so die Mitteilung. Dies sei offenbar nicht oder nicht sorgfältig erfolgt.
Einen Gerichtsprozess gab es nicht. Die Eltern des Kindes hätten zwar Akteneinsicht gehabt, aber keinen Antrag auf Nebenklage gestellt.