Urteil am Landgericht Ulm

Haftstrafe nach versuchtem Mord an 91-jähriger Mutter in Munderkingen

Stand

Ein 63-Jähriger soll im April in Munderkingen versucht haben seine Mutter und sich umzubringen. Am Dienstag wurde der Angeklagte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Fünfeinhalb Jahre Haft wegen versuchten Mordes an seiner Mutter, so lautet das Urteil des Landgerichts Ulm für einen 63-jährigen Angeklagten. Das Gericht ist überzeugt, dass der Mann im April dieses Jahres in der Wohnung seiner 91-jährigen Mutter in Munderkingen (Alb-Donau-Kreis) einen Brand verursacht hat, um die Frau und sich selbst umzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Angeklagter handelte laut Gericht in Mordabsicht

Der 63-Jährige hatte in der Wohnung seiner Mutter einen Topf mit Speiseöl auf den heißen Herd gestellt und dort gelassen, bis es zu einem Küchenbrand kam. Das Gericht ist überzeugt, dass der Mann in Mordabsicht gehandelt hat. Durch das schnelle Eingreifen der Feuerwehr konnten die 91-jährige Frau und ihr 63-jähriger Sohn aus der Wohnung gerettet werden. Sie wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftung ins Krankenhaus gebracht. Passanten hatten den Brand bemerkt und die Feuerwehr gerufen.

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Das Urteil lautet unter anderem auf versuchten Mord und vollendete schwere Brandstiftung. Das Tatmotiv ist weiter unklar. In seiner Urteilsbegründung ging der Richter davon aus, dass der 63-jährige Angeklagte mit seinem Leben abgeschlossen gehabt habe.

Der Angeklagte bestreitet die Tat, er könne sich selbst nicht erklären, wie das Feuer ausgebrochen sei. Auch sein Anwalt sprach nach der Urteilsverkündung von einem "eklatanten Fehlurteil" und kündigte an, in Revision zu gehen. Die Staatsanwaltschaft hatte auf eine Freiheitsstrafe von neun Jahren für den Angeklagten plädiert.

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