Nachbar mit Messer getötet

Mord am Ulmer Eselsberg: 55-Jähriger in Psychiatrie eingewiesen

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Autor/in
Sabine Bauer
Sabine Bauer

Im Prozess um den Nachbarschaftsmord am Eselsberg ist am Freitag am Landgericht Ulm das Urteil gefallen. Der 55-jährige Angeklagte wird dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht.

Am Landgericht Ulm ist am Freitag das Urteil im Prozess um den Nachbarschaftsmord am Ulmer Eselsberg gefallen. Der 55-jährige Angeklagte wird demnach dauerhaft in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Mit Messer auf Nachbarn eingestochen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 55-Jährige im März dieses Jahres in einem Mehrfamilienhaus in die Wohnung seiner Nachbarn eingedrungen war und mit einem Messer auf einen Mann eingestochen hatte. Der 58-Jährige verblutete. Seine Frau und eine der beiden Töchter wurden bei dem Überfall lebensgefährlich verletzt.

Richter: Leben der Nachbarsfamilie zerstört

Der Richter sagte in seiner Urteilsbegründung, es sei eine Tragödie. Der Angeklagte habe mit seiner Tat das Leben der Nachbarsfamilie innerhalb von Sekunden zerstört. Dafür dürfe er aber nicht mit Gefängnis bestraft werden. Der 55-Jährige hätte wegen seiner Schizophrenie zum Tatzeitpunkt nicht erkennen können, dass er Unrecht tut. Die Schizophrenie des Angeklagten sei zum Tatzeitpunkt "akut, plötzlich und wuchtig" ausgebrochen.

Angeklagter entschuldigte sich: "Ich war und bin krank"

Die Nebenklägerinnen, die Ehefrau des getöteten 58-Jährigen und die beiden Töchter, verfolgten die Urteilsverkündung unter Tränen. Davor hatte sich der Angeklagte entschuldigt: "Ich entschuldige mich. Ich war krank, bin immer noch krank."

Zum Auftakt des Prozesses hatte der 55-Jährige die Tat vor Gericht gestanden. Er habe geglaubt, die Nachbarn hätten seinen Sohn getötet. Sowohl Staatsanwaltschaft, Nebenklage wie auch Verteidigung gingen in ihren Plädoyers davon aus, dass der 55-jährige im Wahn gehandelt hat. Er leide an Schizophrenie und sei deshalb schuldunfähig, hieß es dazu.

Die Anklage und Nebenklage sowie die Verteidigung hatten deshalb in ihren Plädoyers die dauerhafte Unterbringung des 55-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Dem entsprach das Landgericht Ulm am Freitag.

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