Ein Impfbuch liegt auf einem Merkzettel des Gesundheitsamtes zum Thema Masern: Übergangsfrist zu einrichtungsbezogener Impfpflicht endet (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance / dpa | Achim Scheidemann)

Übergangsfrist endet

Masern-Impfpflicht: rund 340 fehlende Nachweise in Ulm und im Alb-Donau-Kreis

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Martin Miecznik
SWR Aktuell Autor Martin Miecznik (Foto: SWR)
Hannah Schulze
Hannah Schulze (Foto: SWR)

Ab 1. August dürfen nur Kinder in den Kindergarten oder in die Schule gehen, die eine Masern-Impfung haben. Doch einige Nachweise fehlen noch - zum Beispiel in Ulm und der Region.

Ohne Masern-Impfnachweis keine Betreuung in Kitas

In den Kindergärten in Blaustein (Alb-Donau-Kreis) habe man mit der Masern-Impfpflicht kaum Probleme gehabt, sagt Kathrin Bächtle, sie ist zuständig für die Kinderbetreuung in der Stadt. Schon seit März 2020, im Zuge des Masernschutzgesetzes gilt bundesweit: Wer sein Kind in einem Kindergarten oder einer Kita anmeldet, muss den Impf- oder einen Ausnahmenachweis vorzeigen - sonst gibt es keinen Platz.

"Das Kind hat dann ein Betreuungsverbot für die Einrichtung - das ist schon eine Entscheidung, die einer Familie bewusst sein muss."

Bußgeld bei Verstößen gegen Masern-Impfpflicht

Sein Kind nicht zu impfen, führe für die Eltern zu Betreuungsproblemen und für die Kinder zu sozialer Isolation. Und mehr noch: Verstöße gegen die Impfpflicht sind teuer. Bis zu 2.500 Euro kann es für die Familien, aber auch für die Einrichtung kosten.

Kinder spielen in einer Einrichtung mit Farben.  (Foto: SWR)
Innerhalb des Masernschutzgesetztes gilt ein Betreuungsverbot in Kindergärten und Tagesstätten für Kinder und Jugendliche ohne Impf- oder Ausnahmenachweis.

Für Beschäftigte und Kinder, die vor dem 1. März 2020 bereits in ihrer aktuellen Einrichtung waren, läuft die Schonfrist am 31. Juli aus. Große Diskussionen habe es nicht gegeben, sagt Kathrin Bächtle gegenüber dem SWR. Lediglich die Kontrolle der Nachweise sei mit einem enormen Zeitaufwand verbunden.

Schulpflicht geht über Impfpflicht

Nach Angaben des Landratsamtes haben die Schulen und Kindergärten im Alb-Donau-Kreis und in Ulm rund 340 fehlende Immunitätsnachweise von Kindern und Jugendlichen gemeldet (Stand: 27.07.2022). In der überwiegenden Mehrheit unterliegen diese Fälle allerdings der Schulpflicht. Auch Kinder ohne Nachweis dürfen in die Schule gehen, sagt Andreas Welker vom Landesgesundheitsamt. Wer jedoch keinen Nachweis vorlegen kann, muss mit einer Bußgeldstrafe rechnen.

Zahlen für Baden-Württemberg hat das Landesgesundheitsamt nicht, unter anderem wegen der Belastung durch die Corona-Pandemie. Nach Auskunft von Andreas Welker wird es sie auch nicht so bald nicht geben, jedenfalls nicht für die vergangenen zwei Jahre. Rechnet man jedoch die Zahlen des Gesundheitsamtes Alb-Donau-Kreises hoch, dann haben derzeit wahrscheinlich tausende Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg keinen gültigen Nachweis für die Masernimpfung.

Impfbesteck gegen Masern in der Arztpraxis von Klaus Rodens in Langenau.  (Foto: SWR)

Sinkende Fallzahlen seit Masern-Impfpflicht

Für Kinderarzt Klaus Rodens aus Langenau (Alb-Donau-Kreis) gehört die Masernschutzimpfung zur Routine und nicht erst, seitdem das Impfen Pflicht geworden ist. Seit dem Erlass des Masernschutzgesetzes habe sich dennoch etwas geändert, die Impfung sei selbstverständlich geworden, erklärte der Arzt.

"Viele Diskussionen finden nicht mehr statt, weil die Masernimpfung bei Kindern selbstverständlich geworden ist."

Es sei in eine Normalität übergegangen. Dazu beigetragen habe unter anderem die Öffentlichkeitsarbeit zur Impfaufklärung in den vergangenen Jahren. Auch das Bundesgesundheitsministerium hat Eltern über die Wichtigkeit der Masern-Impfung informiert.

Arzthelferin bringt Kinderarzt Klaus Rodens das Impfbesteck, er impft täglich gegen Masern, nicht erst seit der Impfpflicht. (Foto: SWR)
In der Arztpraxis von Dr. Klaus Rodens in Langenau gehört die Masernschutzimpfung zur täglichen Routine.

Vor vier Jahren habe man noch bis zu 300 Fälle von Masern verzeichnet, so Rodens. Der Kinderarzt sieht einen Zusammenhang zwischen sinkenden Fallzahlen und der mit dem Masernschutzgesetz einhergehenden Impfpflicht.

Masernerkrankung hat oft schwere Folgen

Masern ist eine potenziell lebensbedrohliche Erkrankung, die schwere Folgen nach sich ziehen kann. Die schlimmste ist die Hirnentzündung, die zum Tod führen kann, auch Schwerhörigkeit ist eine Folge.

Besonders die unter Fünfjährigen und Erwachsene ab 20 Jahren seien von den Folgeerkrankungen gefährdet, so Kinderarzt Rodens. Mit zweifacher Impfung gehe dagegen das Risiko, an Masern zu erkranken, gegen Null.