Bis Ende des Monats müssten weitere Unterlagen beim Landratsamt eingegangen sein. Dann könnten die geplanten Windräder in der Nähe von Schloss Lichtenstein auf der Alb genehmigt werden, hieß es am Dienstagnachmittag im Landratsamt Reutlingen.
Windpark Sonnenbühl: bald Gutachten zu Rotmilan und Fledermaus?
Der Reutlinger Landrat Ulrich Fiedler und die Windkraftfirma SOWITEC hatten eingeladen, um gemeinsam das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim zu kommentieren. Eine ungewöhnliche Einladung, denn beide sind seit Jahren Kontrahenten in der Debatte um die geplanten fünf Windräder in Sonnenbühl (Kreis Reutlingen). Was sie nun eint: Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat angemahnt, dass das Genehmigungsverfahren um die Windräder abgeschlossen werden soll. Die Frage, ob die Windräder erlaubt werden sollten oder nicht, blieb aber unbeantwortet.
Doch nun scheinen sich beide Parteien einig zu sein. Die fehlenden Gutachten, wie zum Beispiel zu Rotmilan und Fledermaus, sollen kommen. Und dann könnte es noch in diesem Jahr mit dem Bau des Windparks, drei Kilometer von Schloss Lichtenstein entfernt, losgehen. Nach Angaben der Firma SOWITEC hat sie schon 1,7 Mio Euro in das Projekt gesteckt.
Windräder sollen Sicht auf Schloss Lichtenstein beeinträchtigen
Hintergrund des Urteils ist ein jahrelanger Streit zwischen dem Landratsamt Reutlingen, das den Windpark Hohfleck auf der Gemarkung von Sonnenbühl verhindern will, und der Firma SOWITEC, die die Windräder bauen will. Das Landratsamt Reutlingen hatte zunächst aus Gründen des Denkmalschutzes keine Genehmigung erteilt. Durch die Windräder werde die Sicht auf Schloss Lichtenstein beeinträchtigt, so das Argument.

Urteil ist keine Entscheidung über Genehmigung für Windpark
Gegen dieses Urteil hatte die Firma geklagt und in letzter Instanz Recht bekommen. Doch seither ist nichts geschehen. Deshalb hatte SOWITEC eine so genannte Untätigkeitsklage eingereicht. Am vergangenen Freitag hatte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim das Urteil veröffentlicht. Darin verpflichten die Richter das Landratsamt dazu, endlich über den Windpark Hohfleck zu entscheiden. Allerdings heißt das nicht automatisch, dass der Windpark auch genehmigt werden muss. Streitpunkte sind weiter artenschutzrechtliche Bedenken wegen Fledermäusen.