In Baden-Württemberg gibt es rund 4,4 Millionen private Grundstückseigentümer. Und die müssen jetzt alle eine neue Grundsteuer-Erklärung abgeben. Bisher wurden die Grundstücke anhand der sogenannten Einheitswerte von 1964 bemessen. Zeit also, das auf den aktuellen Stand zu bringen - urteilte 2018 das Bundesverfassungsgericht.
Was also ist zu tun und was muss man sonst noch wissen?
Bis wann die Grundsteuererklärung machen?
Wie sie dem Finanzamt übermitteln?
Welche Angaben muss sie enthalten?
Technik- und Softwareprobleme: Kampf gegen Elster & Co.
Stefan Hofmann aus Löffingen kämpft sich zusammen mit seinem Sohn durch einen Berg an Unterlagen, Briefen und Dokumenten. Wie alle anderen Haus- und Grundbesitzer ist auch der Löffinger dazu aufgefordert worden, seine Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Das bereitet vielen Betroffenen derzeit nervige Probleme.
Grundsteuerklärung muss pünktlich beim Finanzamt sein
Noch bis zum 31. Oktober haben Grundstücksbesitzer Zeit, Ihren Antrag zur neuen Grundsteuer über das Onlineportal ELSTER einzureichen.
ELSTER: Online-Finanzamt für Grundsteuer-Erklärung
Bei verspäteten Anträgen droht ein sogenannter Verspätungszuschlag. Dessen Höhe legt der zuständige Finanzbeamte fest. Deswegen empfiehlt Marc Wurster von Haus & Grund Baden, sich rechtzeitig um den Antrag und die notwendigen Dokumente zu kümmern. Ob die Frist verlängert wird, sei nicht klar.
Das müssen Haus- und Grundbesitzer angeben
Für den Antrag wird der Bodenrichtwert des Grundstücks benötigt. Dieser ist ein Durchschnittswert aus einigen Grundstücksverkäufen und die Basis für die Besteuerung. Wurster empfiehlt zur Berechnung das Bodenrichtwert-Informationssystem in Baden-Württemberg, kurz: BORIS-BW. Aber auch diese Software habe an einigen Stellen fehlende Werte und Unschärfen.
Die Grundstücksfläche steht im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug. Außerdem muss der Eigentümer angeben, ob die Immobilie überwiegend zum Wohnen benutzt wird. Falls ja, fällt der Steuerbetrag niedriger aus.
Und einzutragen ist außerdem das Aktenzeichen vom Informationsschreiben, das mittlerweile alle Besitzerinnen und Besitzer bekommen haben sollten.
Weitere Tipps vom Experten
- Beantragen Sie beim Finanzamt rechtzeitig einen ELSTER-Zugang, damit Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags unterstützen Sie Vereine wie Haus & Grund, aber auch Steuerbüros.