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Post vom Finanzamt - und jetzt?

Hilfe: Die neue Grundsteuer-Erklärung macht nur Probleme!

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Fehlermeldungen, falsche Hinweise, Softwareprobleme: Die neue Grundsteuer-Erklärung lässt viele Grundstücksbesitzer verzweifeln.

In Baden-Württemberg gibt es rund 4,4 Millionen private Grundstückseigentümer. Und die müssen jetzt alle eine neue Grundsteuer-Erklärung abgeben. Bisher wurden die Grundstücke anhand der sogenannten Einheitswerte von 1964 bemessen. Zeit also, das auf den aktuellen Stand zu bringen - urteilte 2018 das Bundesverfassungsgericht.

Was also ist zu tun und was muss man sonst noch wissen?

Bis wann die Grundsteuererklärung machen?

Wie sie dem Finanzamt übermitteln?

Welche Angaben muss sie enthalten?

Technik- und Softwareprobleme: Kampf gegen Elster & Co.

Stefan Hofmann aus Löffingen kämpft sich zusammen mit seinem Sohn durch einen Berg an Unterlagen, Briefen und Dokumenten. Wie alle anderen Haus- und Grundbesitzer ist auch der Löffinger dazu aufgefordert worden, seine Daten an das Finanzamt zu übermitteln. Das bereitet vielen Betroffenen derzeit nervige Probleme.

"Hauptprobleme sind vor allem technischer Natur. Die Leute kennen sich mit der Software, der Finanzverwaltung, mit dem Elster-Programm nicht aus. Sie kommen durch den Prozess auch nur schleppend durch."

Mann schaut auf einen Laptop.  (Foto: SWR)
Marc Wurster kennt sich mit der neuen Grundsteuer aus. Er ist Aufsichtsratsvorsitzender von Haus & Grund Baden.

Grundsteuerklärung muss pünktlich beim Finanzamt sein

Noch bis zum 31. Oktober haben Grundstücksbesitzer Zeit, Ihren Antrag zur neuen Grundsteuer über das Onlineportal ELSTER einzureichen.

Bei verspäteten Anträgen droht ein sogenannter Verspätungszuschlag. Dessen Höhe legt der zuständige Finanzbeamte fest. Deswegen empfiehlt Marc Wurster von Haus & Grund Baden, sich rechtzeitig um den Antrag und die notwendigen Dokumente zu kümmern. Ob die Frist verlängert wird, sei nicht klar.

"Die Frist ist aus meiner Sicht zu kurz bemessen, wenn man sieht, dass letztlich die Parlamente und Regierungen etwa vier Jahre Zeit hatten - und der Bürger soll es jetzt in vier Monaten bringen."

Das müssen Haus- und Grundbesitzer angeben

Für den Antrag wird der Bodenrichtwert des Grundstücks benötigt. Dieser ist ein Durchschnittswert aus einigen Grundstücksverkäufen und die Basis für die Besteuerung. Wurster empfiehlt zur Berechnung das Bodenrichtwert-Informationssystem in Baden-Württemberg, kurz: BORIS-BW. Aber auch diese Software habe an einigen Stellen fehlende Werte und Unschärfen.

Die Grundstücksfläche steht im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug. Außerdem muss der Eigentümer angeben, ob die Immobilie überwiegend zum Wohnen benutzt wird. Falls ja, fällt der Steuerbetrag niedriger aus.
Und einzutragen ist außerdem das Aktenzeichen vom Informationsschreiben, das mittlerweile alle Besitzerinnen und Besitzer bekommen haben sollten.

Weitere Tipps vom Experten

  • Beantragen Sie beim Finanzamt rechtzeitig einen ELSTER-Zugang, damit Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
  • Beim Ausfüllen und Einreichen des Antrags unterstützen Sie Vereine wie Haus & Grund, aber auch Steuerbüros.

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