Geldscheine und ein Formular mit dem Schriftzug Grundsteuer B, ein dem ein Monopoly-Haus abgesetzt wurde. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jens Büttner)

Pauschal und ungerecht

Kritik an der Grundsteuerreform vom Eigentümerverband

Stand
AUTOR/IN
Johannes Stier

Bald wird es ernst mit der Grundsteuerreform. Im ersten Schritt müssen Immobilieneigentümer ab dem 1. Juli eine Erklärung zum Wert ihres Grundstücks beim Finanzamt abgeben.

Baden-Württemberg geht im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern einen eigenen Weg. Der wird zum Beispiel vom Eigentümerverband Haus & Grund in Karlsruhe kritisiert. Viele Hausbesitzer befürchten, künftig deutlich höhere Grundsteuerbeträge entrichten zu müssen.

Wichtig für Mieter und Eigentümer Alle Infos zur neuen Grundsteuer 2022

Die Grundsteuer wird neu berechnet. Wir klären, welche Daten Besitzer von Immobilien in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland übermitteln müssen und welche Regeln gelten.

Marktcheck SWR Fernsehen

Zu pauschal und ungerecht

Für Marc Wurster, Vorsitzender von Haus & Grund in Karlsruhe, ist die Grundsteuerreform in Baden-Württemberg zu pauschal. Nur Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert dienen als Basis, dazu der Hebesatz der Kommunen. Der Rechtsanwalt und Steuerberater spricht von massiver Ungerechtigkeit.

"Die Nutzung, ob jetzt ein Einfamilienhaus drauf steht oder ein Zehnfamilienhaus, oder gar ein Hochhaus, wird in keiner Weise bei der Frage der Grundsteuer berücksichtigt."

Eigentümern drohen "massive Mehrbelastungen"

Auch der Bund der Steuerzahler warnt, es drohten für Eigentümer von Immobilien, so wörtlich, "massive Mehrbelastungen". Uwe Elsässer von der Stadtkämmerei Karlsruhe beschreibt das, was kommen wird, etwas vorsichtiger.

"Mit dieser Steuerberechnung wird es natürlich im Einzelfall eine Verteuerung geben. Aber auf der anderen Seite wird es auch Objekte geben, die deutlich günstiger rauskommen werden."

Manche kommen günstiger weg

Aber auch der Experte für kommunale Steuern aus Karlsruhe lenkt ein und erklärt, dass schon jetzt klar sei, wer wohl ab 2025 mehr zahlen wird. "Wer ein großes, werthaltiges Grundstück mit einem kleinen Objekt bebaut hat, Häuschen, die auf einem großen Grundstück stehen, für die wird es wahrscheinlich teurer werden."

Weniger Grundsteuer für Mehrfamilienhäuser

Gewinner könnte zum Beispiel der Eigentümer eines Hochhauses mit mehreren Wohneinheiten auf einem kleinen Grundstück sein, erklärt Marc Wurster von Haus & Grund. Unglücklich ist er auch über die neuen Bodenrichtwerte, Werte die Experten aus Immobilienverkäufen errechnen, und damit Werte ermitteln für einen Quadratmeter unbebauten Boden.

Neue Bodenrichtwerte sehr unterschiedlich

Mitten in der Karlsruher City, zum Beispiel in der Kaiserstraße, sind die neuen Bodenrichtwerte um ein Vielfaches höher als nur ein paar Straßen weiter. Am Rand der Stadt fallen die Werte in der Regel nochmal geringer aus.

"Ich glaube das einzig Positive, das man sagen kann, ist die Tatsache, dass die Abgabeerklärung einigermaßen einfach wird. Ansonsten sind wir mit dieser Reform nicht wirklich glücklich."

Vereinfachte Grundsteuererklärung

Der Eigentümerverband Haus & Grund will gegebenenfalls rechtlich gegen neue Grundsteuerbescheide vorgehen, erklärt der Vorsitzende aus Karlsruhe, Marc Wurster. Der Weg, den das Bundesland Baden-Württemberg geht, sei ungerecht.

Bundesverfassungsgericht hat Reform gefordert

Die Reform der Grundsteuer wurde 2018 vom Bundesverfassungsgericht gefordert. Die Begründung war, die alte Einheitsbewertung von 1964 sei nicht mehr mit dem allgemeinen Gleichheitssatz laut Grundgesetz vereinbar.

Abgabe der "Feststellungserklärung" ab 1.Juli

Jetzt heißt es aber erst einmal, ab 1. Juli bis 31. Oktober die Werte seiner Immobilie an das Finanzamt zu übermitteln. Das soll online passieren, über Elster, die Steuererklärung über das Netz. Was danach folgt, ist viel Arbeit für Menschen wie Uwe Elsässer und seine Kollegen und Kolleginnen von der Stadtkämmerei Karlsruhe, die dann mit den Vorgaben der Finanzämter die neue Grundsteuer für die Bürger berechnen müssen.

"Wir haben in Karlsruhe ungefähr 110.000 Objekte, die neu bewertet werden müssen, und die Grundstückseigentümer sind etwa 70.000."

Laut Bundesverfassungsgericht müssen bundesweit alle Eingaben der Bürger von den zuständigen Stellen spätestens bis Ende 2024 abgearbeitet werden. Ab 1. Januar 2025 gilt dann die neue Grundsteuer.

Mehr zur Grundsteuer in BW:

Wichtig für Mieter und Eigentümer Alle Infos zur neuen Grundsteuer 2022

Die Grundsteuer wird neu berechnet. Wir klären, welche Daten Besitzer von Immobilien in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland übermitteln müssen und welche Regeln gelten.

Marktcheck SWR Fernsehen

Baden-Württemberg

Halbes Jahr nach Fristende Mehr als jede zehnte Grundsteuererklärung fehlt noch in BW

Eigentlich hätten Grundstückseigentümer bis Januar ihre neuen Grundsteuererklärungen fertig haben sollen. Bisher war das Finanzamt kulant und hat Aufschub gewährt. Das könnte sich ändern.

Guten Morgen Baden-Württemberg SWR1 Baden-Württemberg

Stand
AUTOR/IN
Johannes Stier