"Michael Ballweg sofort freilassen!" steht auf dem Schild eines Teilnehmers einer "Querdenken"-Demonstration für den inhaftierten Gründer Ballweg. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa | Christoph Schmidt)

Entscheidung vom Oberlandesgericht

"Querdenken"-Gründer Ballweg bleibt in Untersuchungshaft

Stand

Nach über sechs Monaten Untersuchungshaft ist klar: Michael Ballweg wird auch weiterhin in Haft bleiben. Seine Anwälte fordern seit Längerem seine Freilassung.

"Querdenken"-Initiator Michael Ballweg bleibt auch nach mehr als einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart ordnete die Fortdauer an, wie eine Sprecherin am Dienstag mitteilte. Nach der aktuellen Sach- und Beweislage sei der Beschuldigte weiterhin des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Die Fluchtgefahr bestehe weiterhin.

Ballwegs Anwälte drängen auf Freilassung

Auch habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen seit der Festnahme am 29. Juni vergangenen Jahres "durchweg mit der gebotenen Beschleunigung zügig geführt", so die Sprecherin weiter. Ballwegs Anwälte hatten mehrfach vergeblich auf ein Ende der U-Haft gepocht. Für die laut Strafprozessordnung ausnahmsweise mögliche Fortdauer über sechs Monate hinaus gebe es strikte Vorgaben, sagte Ballwegs Rechtsanwalt Alexander Christ bereits vergangenen Donnerstag. Die seien aus Sicht der Anwälte nicht gegeben.

Vorwürfe wurden abgemildert

So gingen die Ermittler nur noch von versuchtem gewerbsmäßigem Betrug und Geldwäsche aus, was ein weniger schwerwiegender Vorwurf sei als zuvor, machte Christ deutlich. Einer möglichen Fluchtgefahr könnte die Justiz mit Auflagen begegnen. Zudem seien alle Fragen beantwortet, erklärte er vergangene Woche. "Aus unserer Sicht ist es vollständig unerklärlich, was die Staatsanwaltschaft weiter ermitteln will."

Wollte sich Ballweg ins Ausland absetzen?

Bei einer Durchsuchung Ende Juni hatten sich laut Behörden-Angaben konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich ins Ausland absetzen wollte. Nach damaligen Angaben aus Justizkreisen bestand der Verdacht des Betruges in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von rund 430.000 Euro. Mittlerweile geht die Staatsanwaltschaft nur noch von einer versuchten Tat aus. Welche neuen Erkenntnisse zwischenzeitlich dazu führten, dass die Staatsanwaltschaft nun nur noch von einer versuchten Tat ausgeht, erläuterte das Gericht bisher nicht im Detail. Dass sich im Zuge der Ermittlungen Vorwürfe ändern, sei aber nichts Ungewöhnliches. Wann die Ermittlungen abgeschlossen werden, ist bisher unklar.

Auch die Entscheidung des ersten Strafsenats des Oberlandesgerichts von Montag fußt auf dem Mitte November angepassten Haftbefehl, wie die Gerichtssprecherin erläuterte. Eine weitere Haftprüfung durch das Oberlandesgericht findet demzufolge in drei Monaten statt, wenn bis dahin nicht eine Hauptverhandlung begonnen hat oder der Haftbefehl aus anderen Gründen bis dahin nicht aufgehoben worden ist.

"Querdenken"-Bewegung demonstriert gegen Corona-Maßnahmen

Michael Ballweg gilt als Gründer und Initiator der "Querdenken"-Bewegung. "Querdenken" hatte sich im Zuge der Corona-Pandemie von Stuttgart aus in vielen deutschen Städten formiert. Die Anhängerinnen und Anhänger demonstrierten immer wieder öffentlich gegen die politischen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus. Dabei gab es auch Angriffe auf Polizisten und Medienvertreter. Der Verfassungsschutz beobachtet die Szene wegen verfassungsfeindlicher Ansichten, Verschwörungsideologien und antisemitischer Tendenzen. Bei Kundgebungen vor dem Gefängnis in Stuttgart-Stammheim hatten Hunderte Menschen die Freilassung Ballwegs gefordert.

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