Der Initiator der "Querdenken"-Bewegung Michael Ballweg bleibt weiter in Haft. (Foto: dpa Bildfunk, picture alliance/dpa )

Oberlandesgericht Stuttgart

"Querdenken"-Gründer Ballweg muss weiter in Untersuchungshaft bleiben

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Der Initiator der "Querdenken"-Bewegung Michael Ballweg bleibt weiter in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) hat einen neuen Haftbefehl erlassen.

"Querdenken"-Gründer Michael Ballweg ist mit einer erneuten Haftbeschwerde gescheitert und muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Man habe einen neuen, der aktuellen Sach- und Beweislage angepassten Haftbefehl erlassen, teilte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart mit.

Neuer Haftbefehl wegen gewerbsmäßigen Betrugs und Geldwäsche

Der Strafsenat des OLG sieht den Beschuldigten nach dem derzeitigen Ermittlungsstand des versuchten gewerbsmäßigen Betruges und der Geldwäsche dringend verdächtig. Der neue Haftbefehl ersetzt den bisherigen Haftbefehl des Amtsgerichts Stuttgart wegen Betrugs. Wie lange die Ermittlungen insgesamt noch andauern werden, konnte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Eine erste Haftbeschwerde hatte das Landgericht Stuttgart abgelehnt.

Ballweg sitzt seit Ende Juni wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft. Zuvor hatten sich der Justiz konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Ballweg sich mit seinen Vermögenswerten ins Ausland absetzen wollte. Nach damaligen Angaben aus Justizkreisen bestand der Verdacht des Betrugs in Höhe von rund 640.000 Euro sowie der Geldwäsche in Höhe von etwa 430.000 Euro.

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