Banner mit der Aufschnitt "Letzte Generation vor den Kipppunkten" (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)

Urteil des Amtsgerichts

Stuttgart: Klimaaktivist der "Letzten Generation" wegen Nötigung verurteilt

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Miriam Staber
Miriam Staber (Foto: SWR, Alexander Kluge)

Das Amtsgericht Stuttgart hat einen Klimaaktivisten wegen Nötigung verurteilt. Es ist eines der ersten Urteile gegen die "Letzte Generation" aufgrund eines Protestmarschs.

Nach einem Protestmarsch auf der Heilbronner Straße in Stuttgart ist ein Klimaaktivist der "Letzten Generation" am Donnerstag verurteilt worden. Das Amtsgericht verhängte eine Geldstrafe wegen Nötigung. Der Protest fand im April 2023 statt.

Amtsgericht Stuttgart: Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Klimaaktivist gemeinsam mit rund 20 anderen Personen an einer Straßenblockade mitgewirkt hat. Der Protestmarsch habe den Verkehr für circa 20 Minuten an der Durchfahrt gehindert. Das Amtsgericht Stuttgart verurteilte den Beschuldigten deshalb wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro.

Die "Letzte Generation" will das Urteil nicht akzeptieren: Der 58-jährige Beschuldigte hat gegenüber dem SWR angekündigt, in Berufung zu gehen. Die Klimaaktivisten kritisieren, dass das Urteil das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit angreife.

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Klimaaktivist der "Letzte Generation": "Das Urteil ist ein Skandal"

Wörtlich sagte der Beschuldigte nach der Verhandlung in einem Statement, das Urteil sei "ein Skandal". Er habe sich an die Anweisungen der Polizei gehalten: Als die Polizei die Versammlung auflöste, sei er direkt von der Straße "runter gegangen". Das widerspricht der Ansicht des Gerichts: Vom Amtsgericht Stuttgart heißt es, der Angeklagte sei den Anweisungen der Polizei, den Protestmarsch auf eine Spur der Straße zu begrenzen oder auf den Gehweg zu verlegen, zunächst nicht gefolgt.

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Das Urteil des Stuttgarter Amtsgerichts ist eines der ersten Urteile gegen die Klimaaktivisten wegen Nötigung, das aufgrund eines Protestmarschs, nicht aufgrund einer Klebeaktion oder Sitzblockade gefällt wurde. Laut der "Letzten Generation" haben alle Personen, die am 1. April 2023 an dem Protestmarsch teilgenommen haben, Strafbefehle wegen Nötigung von Verkehrsteilnehmern erhalten. Zuletzt hatte die "Letzte Generation" bekanntgegeben, ihre Protestformen in Baden-Württemberg ändern zu wollen. Auf die Straße kleben wolle man sich nicht mehr.

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