In den kommenden Wochen darf Wasser nicht mehr mit Hilfe technischer Geräte aus oberirdischen Gewässern geholt werden – nur der Neckar ist von diesem Verbot ausgenommen. Das bedeutet, dass Gartenbaubetriebe sowie Land- und Forstwirte keine Pumpen, Vakuumfässer oder Schläuche verwenden dürfen, um größere Wassermengen zu entnehmen. Diese Regelung hat das Landratsamt per Rechtsverordnung getroffen.
Verbot gilt nicht für Privatpersonen
Für Privatpersonen gilt das Verbot allerdings nicht: Sie dürfen mit Gießkannen und Eimern nach wie vor kleinere Wassermengen abschöpfen. Sollte es auch weiterhin nicht oder nur wenig Regen geben, müssen laut Kreis aber weitere Maßnahmen erlassen werden. Wer trotz des Verbots Wasser entnimmt, riskiert ein Bußgeld.