Verhandlung am Heidelberger Landgericht (Foto: SWR)

Urteil am Landgericht Heidelberg

Haftstrafe für Prostituierte: Freier um Millionensumme betrogen

Stand
AUTOR/IN
Janina Hecht

Vor dem Landgericht Heidelberg ist am Mittwoch eine Prostituierte verurteilt worden. Sie hat einen Mann um rund 1,6 Millionen Euro gebracht.

Weil eine Prostituierte einem Mann ihre Liebe vorgetäuscht hat, um von ihm Geld zu erhalten, ist sie am Mittwoch wegen Betrugs schuldig gesprochen worden. Insgesamt ging es am Landgericht Heidelberg um 53 Fällen und um rund 1,6 Millionen Euro. Die Frau muss für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und zehn Monaten für die Frau gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Prostituierte hat angeblich hohe Schulden in Bulgarien

Laut Anklage hatte der wohlhabende Freier die Prostituierte im Frankfurter Rotlichtmilieu kennengelernt. Die beiden hielten anschließend Kontakt zueinander. Der Mann habe sich in die Frau verliebt. Sie habe dem 59-Jährigen Gefühle vorgetäuscht. Sie soll behauptet haben, dass sie hohe Schulden in Bulgarien hat und bedroht werde. Unter anderem soll sie auch vorgegeben haben, sich in der Hand von Entführern zu befinden.

Der Mann überwies ihr immer wieder hohe Beträge auf verschiedene Konten - insgesamt rund 1,6 Millionen Euro. Allerdings seien nicht alle Überweisungen und Zahlungen nachvollziehbar. Zunächst war von einer Summe von mehr als 1,8 Millionen Euro die Rede. Einen Teil des Geldes soll der Mann der Frau auch in bar gegeben haben, unter anderem an einem Flughafen in Bulgarien.

Frau entschuldigt sich unter Tränen vor Gericht

Tatsächlich soll sich die Angeklagte aber nie in einer bedrohlichen Situation befunden haben. Die 31-Jährige hatte zu Beginn des Prozesses ein Geständnis abgelegt. Am Mittwoch sagte sie unter Tränen aus, dass ihr alles leid tue. Sie wolle den entstandenen Schaden wiedergutmachen.

Von Seiten der Staatsanwaltschaft hieß es im Plädoyer, die Frau habe die Liebe und emotionale Abhängigkeit des Mannes ausgenutzt, um ihn um sein Geld zu bringen. Leicht strafmildernd wirkte sich aus, dass die Frau strafrechtlich vorher nicht in Erscheinung getreten war.

Angeklagte soll Opfer von Menschenhandel gewesen sein

Der Verteidiger der Frau sagte, es müssten auch deren Lebensumstände als strafmildernd gewertet werden. Sie habe bereits elf Jahre lang als Prostituierte gearbeitet, als sie den Mann in Frankfurt kennenlernte. Sie sei ein Opfer von Zuhälterei und Menschenhandel und zur Prostitution gezwungen worden. Sie habe in prekären Lebensumständen gelebt. Außerdem sah ihr Verteidiger es als erwiesen an, dass es Hintermänner für ihre Taten gegeben habe. Die Frau sei unter Druck gesetzt worden, Geld zu verdienen. Außerdem habe sie für einen Teil der angeklagten Taten sexuelle Dienstleistungen erbracht. Insgesamt kam das Gericht allerdings der Forderung der Staatsanwaltschaft sehr nahe.

Der Richter sagte bei der Urteilsbegründung, die Frau habe den Mann geschickt unter Druck gesetzt und ihm sogar in Aussicht gestellt, eine Familie mit ihm zu gründen. Der Mann sei zudem im Frankfurter Rotlichtmilieu als großzügig bekannt gewesen. Er sei leichtgläubig und labil und habe auch anderen Menschen hohe Summen bezahlt. Selbst als der Mann schließlich zur Polizei ging, sei er noch hin- und hergerissen gewesen - zwischen der Angst, Opfer eines Betruges geworden zu sein und der Hoffnung, dass die Frau zu ihm zurückkommt.

Der Mann habe erst komplett verstanden, dass die Frau ihn betrogen habe, als ein Kripobeamter ihm Videos auf der Social Media-Plattform TikTok zeigte, wie die Frau ausgelassen in einer Disko tanzt.

Verbleib des Geldes unklar

Was mit dem Geld passiert ist, blieb unklar. Die Frau habe nur einen "marginalen Teil" des Geldes selbst behalten, sagte ihr Verteidiger in seinem Plädoyer. Das meiste sei wahrscheinlich an Hintermänner gegangen. Das Gericht sah das anders. Ihre Ausführungen zu ihren Lebensumständen seien "ausgesprochen vage" gewesen. Auch habe sie keine Angaben zu den angeblichen Hintermännern gemacht. Stattdessen habe die Frau Urlaub gemacht, sich in der Türkei Schönheits-Operationen unterzogen und Schmuck gekauft. Sie muss für den Schaden haften.

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