Das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten, der Ende April bei einem Einsatz in der Mannheimer Universität einen 31 Jahre alten Mann in die Brust geschossen hat, ist eingestellt worden. Das hat die Mannheimer Staatsanwaltschaft am Dienstag bekannt gegeben. Das Opfer war an den Schussverletzungen gestorben. Die Ermittlungen ergaben laut Staatsanwaltschaft, dass der Polizist "in Notwehr und somit gerechtfertigt" handelte.
Mann mit Machete in Universität Mannheim
Der 31-Jährige hatte Ende April in der Mannheimer Universität randaliert, er war mit einer Machete bewaffnet. Mit der Waffe hatte er laut Staatsanwaltschaft unter anderem mehrere Personen in einem Vorlesungssaal bedroht. Der Polizist hatte bei dem Einsatz seine Dienstwaffe gezogen und den Mann angeschossen. Zuvor soll der Beamte den Mann mehrfach erfolglos aufgefordert haben, die Machete fallen zu lassen. Stattdessen sei dieser drohend auf den Polizisten zugegangen. Daraufhin schoss der Polizist auf ihn. Der Mann starb später an den Schussverletzungen.
Mit Machete Bewaffneter in Uni-Bibliothek Universität Mannheim: 31-Jähriger stirbt nach Schuss von Polizei
In einer Bibliothek der Universität Mannheim ist am Dienstagnachmittag ein Mann von der Polizei angeschossen worden. Er hatte zuvor dort randaliert. Der 31-Jährigen starb später.
Mit Machete Personen in Vorlesungssaal bedroht
Zunächst hatte der 31-Jährige in der Universität Aufkleber angebracht. Die Universität hatte dem Mann zuvor bereits Hausarrest erteilt, weil er sich in der Vergangenheit bereits mehrfach auffallend verhalten habe. Ein Universitäts-Mitarbeiter hatte den Mann aufgefordert, keine Aufkleber mehr anzubringen. Daraufhin hatte der 31-Jährige der Staatsanwaltschaft zufolge eine Machete gezogen, ein Messer mit einer Klingenlänge von 45 Zentimetern. Dann betrat der Mann mit der Machete in der Hand einen Vorlesungssaal, in dem sich laut Staatsanwaltschaft etwa 30 Personen aufhielten. In dem Saal wollte der 31-Jährige weitere Aufkleber anbringen. Eine Person habe ihn daran hindern wollen, woraufhin sie eine Ohrfeige von dem Mann erhalten habe. In der Folge sei es zu einer Rangelei gekommen. Zeugen hätten die Polizei alarmiert.
Staatsanwaltschaft: "Rechtswidriger Angriff" auf Polizist
Als der Polizist den Schuss abfeuerte, "lag ein rechtswidriger Angriff auf die körperliche Unversehrtheit des Polizeibeamten vor", so die Staatsanwaltschaft am Dienstag in einer Mitteilung. Dabei habe die Gefahr bestanden, dass der 31-Jährige den Polizisten mit der Machete angreift. Das Verhalten des 31-Jährigen zuvor habe deutlich gemacht, dass der Mann dazu entschlossen gewesen sei.
Behörde: Gefahr für Polizist, schlimmstenfalls tödlich verletzt zu werden
Der Polizist habe keine andere Wahl gehabt als auf den Mann zu schießen. Denn: Der Angreifer habe direkt vor ihm gestanden, er habe sich auf ihn zu bewegt, der Polizist habe daher keine Zeit gehabt, "alternative Verteidigungsmöglichkeiten" zu nutzen, wie zum Beispiel einen Schuss auf die Beine, so die Staatsanwaltschaft. Jedes weitere Abwarten hätte die Gefahr für den Polizisten erhöht, im schlimmsten Fall tödlich verletzt zu werden. Dass der 31-Jährige möglicherweise an einer psychischen Erkrankung litt, ändere daran nichts, so die Behörde weiter.