Das Sozialministerium hat das Gutachten vorgestellt, das die Versorgungssituation in Baden-Württemberg und auch in der sogenannten "Heidelberg-Region" untersucht hat. Damit sind Heidelberg, Mannheim, Heilbronn, der Rhein-Neckar-Kreis, der Neckar-Odenwald-Kreis, der Main-Tauber-Kreis und den Hohenlohekreis gemeint.
Nach der Präsentation war die Stimmung bei den Vertretern der Kliniken im Rhein-Neckar-Kreis und im Neckar-Odenwald-Kreis gut. Viele rechnen zumindest offiziell mit dem Fortbestand der Klinik-Standorte. Für andere kleine Krankenhäuser könnte es aber eng werden.
Zuweisung von Leistungsgruppen beginnt
Die Landesregierung beginnt jetzt Leistungsgruppen für die Krankenhäuser zuzuweisen. Das geschieht auf der Basis des Gutachtens. Leistungsgruppen sind medizinische Felder, die von einem Krankenhaus übernommen werden, wie zum Beispiel Innere Medizin, Chirurgie, Kinder- und Jugendchirurgie oder Traumatologie. Die Krankenhäuser selbst können sich in einem Dialogverfahren auch um zusätzliche Leistungsgruppen bewerben, wenn sie der Meinung sind und das belegen können, dass sie die Versorgung in bestimmten medizinischen Bereichen übernehmen können.

Gefahr für kleinere Krankenhäuser
Das Krankenhausreform-Gesetz ist indirekt eine Gefahr für kleinere Krankenhäuser, weil Mindeststandards in der Qualität und im Versorgungsumfang gefordert werden, um eine Vorhaltepauschale zu bekommen. Die früheren Fallpauschalen sind größtenteils abgeschafft worden, um den Anreiz zu mindern, möglichst viele Fälle abzuwickeln.
Das Gutachten, das den aktuellen Zustand der Krankenhauslandschaft in der Region untersucht hat, nennt einen Mindestanteil von ein Prozent an Fällen, der vorhanden sein muss, um eine Leistungsgruppe zu bekommen. Wer also bislang kaum Knieoperationen hatte, wird auch keine Leistungsgruppe erhalten. Daraus resultiert die Gefahr für kleinere Krankenhäuser zum Beispiel in Heidelberg, an den Anforderungen der Krankenhausreform zu scheitern.
NOK-Kliniken und GRN-Kliniken fühlen sich sicher
Die beiden Neckar-Odenwald-Kliniken Mosbach und Buchen gehen von ihrem Weiterbestand aus, sagte Harald Löffler, Geschäftsführer der Neckar-Odenwald-Kliniken dem SWR. Das Gutachten habe relativ klar ergeben, dass der Neckar-Odenwald-Kreis sonst unterversorgt wäre.
Auch die GRN-Kliniken des Rhein-Neckar-Kreises rechnen mit ihrem Weiterbestand. Die vier Kliniken in Sinsheim, Weinheim, Schwetzingen und Eberbach könnten Leistungsgruppen unter sich aufteilen. Auch der Standort Eberbach bleibe bestehen, ist sich Landrat Stefan Dallinger sicher.
Unklarheit in einigen Punkten
Es gibt noch einige Unklarheiten. Zum einen fehlen noch drei Rechtsverordnungen zur Umsetzung des neuen Gesetzes. Außerdem ist fraglich, wie eine neue Bundesregierung damit umgeht. Baden-Württemberg hatte wesentliche Änderungen an dem Gesetz gefordert.