Streit um Krankenhausreform

BW-Minister Lucha attackiert Bundesgesundheitsminister Lauterbach

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Knut Bauer
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Michael Ströbel

"Beschämend und auf dem Niveau einer größeren Gemeinschaftspraxis": Baden-Württembergs Sozialminister kritisiert die Pläne des Bundes zur Krankenhausreform mit deutlichen Worten.

Vor der Bund-Länder-Runde zur Krankenhausreform hat der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) scharfe Kritik am überarbeiteten Gesetzentwurf des Bundes geübt. Die Vorschläge bezeichnete er gegenüber dem SWR als "sehr enttäuschend".

Lucha: "Wenig Innovation" bei Reform

Was Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) für die Krankenhäuser vorlege, entspreche dem Niveau einer größeren Gemeinschaftspraxis. Es sei beschämend, wie wenig Innovation es gebe, sagte Lucha dem SWR. Das Bundesgesundheitsministerium habe wesentliche Punkte eines im Sommer von Bund und Ländern verfassten gemeinsamen Eckpunktepapiers ignoriert.

Bis heute sei daher nicht klar, welche finanziellen Auswirkungen die Reform habe. So fordert der baden-württembergische Gesundheitsminister und Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz beispielsweise Klarheit bei der sektorenübergreifenden Versorgung. Nach den Reformplänen soll das Fallpauschalen-System geändert werden. Einen Teil der Vergütung sollen die Kliniken für das Vorhalten von Leistungen bekommen.

BW Krankenhausgesellschaft fordert schnelle Finanzhilfen

Die baden-württembergischen Kliniken befürchten angesichts dunkelroter Zahlen zunehmend Krankenhaus-Insolvenzen. Sie fordern schnelle Finanzhilfen noch vor der geplanten großen Krankenhausreform. Vier von fünf Krankenhäusern erwarten nach Angaben der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft (BWKG) für das kommende Jahr Verluste. "So schlecht war die finanzielle Lage der Kliniken im Land seit Beginn unserer Befragungen im Jahr 2010 noch nie", sagte der BWKG-Vorstandsvorsitzende Heiner Scheffold am Donnerstag.

Im vergangenen Jahr hatten knapp 59 Prozent der Krankenhäuser in Baden-Württemberg laut BWKG rote Zahlen geschrieben. 2020 hatte noch fast jedes zweite Haus Gewinne gemacht. Laut Scheffold können die Kliniken nicht auf eine Krankenhausreform warten, die vielleicht erst in drei oder vier Jahren wirksam werde. Damit alle Kliniken die jetzige Situation überstünden, müssten Kürzungen zurückgenommen und die Krankenhausvergütung um mindestens vier Prozent erhöht werden, so Scheffold.

Bereits jetzt seien die Folgen der schlechten Finanzlage der Kliniken zu spüren. Nach einer neuen BWKG-Umfrage könnten 12,7 Prozent der Betten in den Allgemeinkrankenhäusern nicht wie vorgesehen genutzt werden, weil das Personal fehle oder weil es keine anschließende Versorgung etwa in einem Pflegeheim gebe.

Treffen endet ohne konkrete Ergebnisse

Am Donnerstag haben die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Bund und Ländern erneut über die geplante Krankenhausreform beraten. Bei dem Treffen in Berlin sollte es um weitere Klärungen gehen, um einen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen. Vorgebrachte Kritikpunkte seien lösbar, hatte es vorab von Bundesseite geheißen.

Konkrete Ergebnisse des Treffens wurden am Donnerstag nicht bekannt. Ein weiterer Arbeitsentwurf solle bis Ende kommender Woche vorgelegt werden, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach den gemeinsamen Beratungen. In der zweiten Januarwoche wollen sich Bund und Länder erneut abstimmen.

Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Lauterbach sehen im Kern vor, das Vergütungssystem der Kliniken mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Das soll sie vom finanziellen Druck befreien, immer mehr Fälle übernehmen zu müssen und teils Eingriffe vorzunehmen, für die keine große Expertise vorhanden ist.

Im Sommer hatten sich Bund und Länder mehrheitlich auf Grundzüge einer Reform verständigt. Seit mehreren Wochen laufen inzwischen gemeinsame Vorarbeiten für einen Gesetzentwurf. Künftig sollen Kliniken 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungen bekommen. Grundlage der Finanzierung durch die Krankenkassen sollen zudem genauer definierte Leistungsgruppen sein. Sie sollen auch einheitliche Qualitätsvorgaben absichern.

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