Zollbeamte bekommen ja so einiges zu Gesicht, wenn sie Postsendungen aus dem Ausland kontrollieren. Das reicht von gefälschten Modeartikeln über Teile von geschützten Korallen bis zu kiloweise Marihuana. Doch auch scheinbar harmlose Strohhalme können verboten sein - wenn sie aus Plastik sind. In Pforzheim hat der Zoll jetzt in einem Paket aus Großbritannien 25 Packungen mit je 200 Trinkhalmen aus Plastik beschlagnahmt - insgesamt also 5.000 Stück.
Paket aus Großbritannien landet bei Zoll in Pforzheim
Ein Restaurant aus dem Enzkreis hatte die Ware bestellt. Die landete zunächst in einem großen internationalen Postverteilzentrum. Dort werden zum Teil auch Mithilfe von Röntgenanlagen Postsendungen stichprobenartig einer Vorkontrolle durch den Zoll unterzogen. Das besagte Paket aus Großbritannien wurde dann ans Zollamt Pforzheim weitergeleitet. Dort habe man es am Dienstag in Anwesenheit der Person, die es bestellt hatte, geöffnet - und die Trinkhalme entdeckt, so eine Sprecherin vom Hauptzollamt Karlsruhe.
Trinkhalme aus Kunststoff seit 2021 verboten
Seit einer Verordnung aus dem Juli 2021 sind in Deutschland bestimmte Einwegkunststoff-Produkte wie Plastikbesteck oder Trinkhalme aus Kunststoff verboten.
Damit fallen solche Produkte auch in den Aufgabenbereich des Zolls bei der Kontrolle von eingeführten Waren. Die 5.000 Trinkhalme wurden der Stadt Pforzheim als zuständige Marktüberwachungsbehörde übergeben. Diese werde auch über ein mögliches Bußgeld entscheiden, so der Zoll.
EU: Plastik als Gefahr für Meer und Tiere
Hintergrund der strengeren Regeln für Einwegprodukte ist die zunehmende Vermüllung der Meere. Laut Naturschutzbund Deutschland gelangen pro Jahr 4,8 bis 12,7 Millionen Tonnen Kunststoffe vom Festland ins Meer. Immer wieder komme es zum Tod von Tieren, die sich in dem Müll verfangen oder ihn verschlucken. Die EU verabschiedete daher 2019 eine Einwegkunststoffrichtlinie. Ziel war es, bestimmte Waren ganz aus dem Verkehr zu ziehen und andere für die Verbraucher zu kennzeichnen.