Am Montag hatte ein 48-jähriger Mann eine Plastiktüte mit einem 13 mal 16 Zentimeter großen Stein und Fäkalien gegen die Pforte des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe geworfen. In einem beschleunigten Verfahren am Karlsruher Amtsgericht wurde der syrische Rechtsanwalt bereits am Tag nach der Tat wegen Sachbeschädigung in mehreren Fällen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt.
Mann warf Steine und Fäkalien auch in Berlin
Sein erstes Ziel war die Pforte des Bundesinnenministeriums in Berlin am Freitag, gefolgt von der Fassade des Wachgebäudes des Kanzleramts am Sonntag. In Berlin wurde der 48-Jährige zwischenzeitlich vorläufig festgenommen und wieder freigelassen. Schon am Montagmittag war er bereits in Karlsruhe und bewarf die Pforte des Bundesverfassungsgerichts. Nach der Festnahme durch die Karlsruher Polizei verbrachte der Mann eine Nacht in Gewahrsam.

Kritik an Deutschlands Rolle im Gazakrieg als Beweggrund
Er habe die Taten begangen, so führte es der 48-Jährige in der Verhandlung am Dienstag aus, um Aufmerksamkeit zu erregen. Zuvor wären von ihm eingereichte Verfassungsbeschwerden abgewiesen worden. Mit der Sachbeschädigung habe er sich auf andere Weise Gehör verschaffen wollen, um seine Kritik an Deutschlands Rolle im Krieg im Gazastreifen zum Ausdruck zu bringen. Auf Nachfrage der Staatsanwältin versicherte der Täter, dass es keine weiteren solcher Aktionen von ihm geben werde.
Staatsanwaltschaft plädierte auf dreimonatige Haftstrafe
"Besonders perfide" nannte die Staatsanwältin die Taten des Mannes. Bei Sachbeschädigung wären Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren möglich. Die Staatsanwältin plädierte am Dienstagmittag am Karlsruher Amtsgericht auf eine dreimonatige Haftstrafe. Auch der Amtsrichter betonte, es gebe andere Mittel und Wege in Deutschland als Steine und Fäkalien zu werfen. Verhängt wurde eine Geldstrafe von 2400 Euro.