Michel Brandt (Die Linke) am Wahlabend in Karlsruhe (Foto: SWR, SWR)

Streit um angeblich verbotene Symbole

Berufungsprozess gegen ehemaligen Karlsruher Bundestagsabgeordneten Brandt ausgesetzt

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Mathias Zurawski
Mathias Zurawski (Foto: SWR)

Der Berufungsprozess wegen verbotener Symbole gegen den früheren Abgeordneten Michel Brandt ist ausgesetzt worden. Vor der Verhandlung demonstrierte die Partei Die Linke vor dem Karlsruher Landgericht.

Der ehemalige Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke Brandt war im Februar 2022 vom Amtsgericht Karlsruhe wegen der Verbreitung verbotener Symbole, im Zusammenhang mit prokurdischen Kundgebungen, zu einer Geldstrafe von insgesamt 4.200 Euro verurteilt worden. In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht konnte zunächst nicht geklärt werden, ob es sich tatsächlich um verbotene Symbole handelte.

Partei die Linke demonstriert vor dem Karlsruher Landgericht

Vor der Verhandlung fand vor dem Gerichtsgebäude eine Solidaritäts-Kundgebung mit Sprecherinnen und Sprecher der Partei Die Linke aus dem Kreisverband Karlsruhe und dem Landesverband Baden-Württemberg statt.

Amtsgericht verurteilte Brandt in fünf Fällen

Laut Urteil des Amtsgerichts im Februar 2022 hatte Brandt in fünf Fällen Symbole einer Nachfolgeorganisation der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK in den sozialen Medien und auf seiner Internetseite verbreitet. Die Bilder waren bei Demonstrationen in Straßburg aufgenommen worden. Dafür wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt, die der frühere Bundestagsabgeordnete nicht akzeptierte.

"Wir lassen nicht zu, dass Kurdistan-Solidarität weiter kriminalisiert wird."

PKK-Nachfolgeorganisation: Landgericht will Sachverhalt neu prüfen

In der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht wurden zunächst wesentliche Auszüge aus dem Urteil des Amtsgerichts und strafrechtliche Bewertungen der kurdischen Arbeiterpartei PKK verlesen. Entscheidend, so der Vorsitzende Richter, ist die Frage, ob es sich bei den von Brandt verwendeten Symbolen tatsächlich um Kennzeichen einer PKK-Nachfolgeorganisation handelt.

"Dieses Verfahren ist ein klarer Fall von versuchter Einschüchterung von all denen, die sich mit der kurdischen Freiheitsbewegung solidarisieren."

Neuer Termin für Klärung wird angesetzt

Die Frage ob die Gruppierung KCK, um die es hier geht, eine Nachfolgeorganisation der PKK ist, konnte in der Verhandlung zunächst nicht geklärt werden. Deswegen wird ein neuer Termin möglicherweise mit weiteren Zeugen und Experten angesetzt.

Michel Brandt, der sich zur Sache vor Gericht zunächst nicht äußerte, forderte angesichts des, wie er betonte, hohen gerichtlichen Aufwands eine Einstellung des Verfahrens. Die Staatsanwaltschaft lehnte ab und sprach sich gegen die Einstellung aus.

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