Im Zivilprozess um den sogenannten Mauersturz von Wertheim (Main-Tauber-Kreis) hat das Landgericht Mosbach (Neckar-Odenwald-Kreis) am Donnerstag entschieden, dass dem Eigentümer keine Entschädigung gezahlt werden muss. Im Dezember 2019 war die acht Meter hohe Mauer nach starken Regenfällen teilweise eingestürzt. Die denkmalgeschützte Steinmauer liegt an einem Fußgängerweg, verletzt wurde dabei niemand.
Gericht: Fachfirma muss nicht für Entschädigung aufkommen
Dass die Mauer nach den starken Regenfällen in sich zusammengefallen ist, war laut Gericht nicht vorhersehbar. Deshalb sei keine Entschädigung durch eine Fachfirma fällig. Die Firma hatte Wochen zuvor die Mauer untersucht und festgestellt, dass sie gleich aber auch erst in zehn Jahren einstürzen könne. Das wurde durch einen Gutachter bestätigt. Der Eigentümer der Sandsteinmauer wollte vor Gericht erreichen, dass das Unternehmen für den Schaden von 150.000 Euro aufkommt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.