Der Kreis Heilbronn hat seit dem Wochenende per Allgemeinverfügung die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern eingeschränkt. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte das zuvor zum Schutz der Gewässer gefordert. Die Landwirtschaft blickt nun allerdings doch mit Sorgen auf die Einschränkung.
Arbeitsbelastung wird höher
Zehn Liter Wasser pro Quadratmeter und pro Woche brauchen laut Landwirt Markus Läpple aus Ilsfeld (Kreis Heilbronn) beispielsweise seine Salatpflanzen für ein ausreichendes Wachstum, Kartoffeln noch viel mehr. Läpple bekommt dafür Wasser aus der Schozach, die rund 400 Meter daneben vorbei fließt.
Dass er künftig nur noch nachts bewässern darf, kann laut Läpple das Wachstum der Pflanzen verhindern, weil möglicherweise nicht alle genug Wasser abbekommen. Demnach drohen dadurch auch vermehrt Schädlinge und eine geringere Ernte.
Hohe Belastung durch nächtliche Bewässerung
Das Landratsamt Heilbronn begründete die Allgemeinverfügung mit der anhaltenden Trockenheit in diesem Sommer. In den vergangenen Wochen seien die Pegelstände in Flüssen, Bächen und Seen weiter gesunken. Das würden die Landwirte natürlich verstehen, sagt Markus Läpple. Gleichzeitig erwarte er durch die nur noch nächtliche Bewässerung eine enorme Belastung.
"Der Landwirt muss nachts raus, um den Regner umzustellen, damit möglichst viele Pflanzen möglichst viel Wasser bekommen", sagt auch Läpples Kollege Stefan Kerner vom Bauernverband Heilbronn-Ludwigsburg.
Kompromiss mit dem Landratsamt
Vor der Allgemeinverfügung hatten die Landwirte nach Angaben von Markus Läpple und Stefan Kerner ein gutes Gespräch mit dem Landratsamt, bei dem beide Seiten ihre Interessen zum Ausdruck gebracht hätten. Nun werde man sich an die Einschränkungen halten und versuchen, das Beste daraus zu machen, beispielsweise mit Absprachen unter den Landwirten oder mit Wasser aus Brunnen. Die Einschränkung bei der Bewässerung sehen sie als Kompromiss.
Ungleichheit: Industrie nicht betroffen
Stefan Kerner und Markus Läpple können jedoch beide nicht verstehen, dass es bei der Wasserentnahme eine Ungleichheit gibt. Die Industrie sei von der Einschränkung nicht betroffen, weil dafür das Regierungspräsidium zuständig sei, sagen sie. Dafür fehle ihnen das Verständnis. Dabei gehe es doch um gesunde Lebensmittel für die Menschen.