35 Geflüchtete sollen in der neuen Einrichtung auf dem Elisabethenberg untergebracht werden (Symbolbild)

Bürgerbegehren sammelte 1.200 Unterschriften gegen Asylunterkunft

Pfedelbacher Bürgermeister kann Bedenken verstehen

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Peter Wedig

Ein Bürgerbegehren in Pfedelbach will mit 1.200 Unterschriften eine Asylunterkunft verhindern. Bürgermeister Torsten Kunkel kann die Bedenken verstehen.

Nachdem bei einem Bürgerbegehren gegen eine Asylunterkunft in der Gemeinde Pfedelbach (Hohenlohekreis) rund 1.200 Stimmen zusammenkamen, sagt Bürgermeister Torsten Kunkel (CDU), er könne die Bedenken verstehen. Der Standort liege mitten in einem Wohngebiet im Ort, da hätten die Leute Angst, dass etwas passieren können, so Kunkel. Gerade nach 2016, als eine geplante Asylunterkunft gebrannt hatte, das sei bei den Leuten immer noch im Gedächtnis.

Das Bürgerbegehren werde jetzt rechtlich geprüft. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werde es in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung behandelt.

Bürgerbegehren sammelt 1.200 Unterschriften

De Landkreisverwaltung will in Pfedelbach Wohnraum für bis zu 111 Menschen einrichten, bei einer verdichteten Belegung für bis zu 160 Menschen. Gegen diese zentral gelegene Unterbringung für Geflüchtete im Ort richtet sich das Bürgerbegehren mehrerer Einwohnerinnen und Einwohner. Sie haben rund 1.200 Unterschriften gegen die Unterkunft gesammelt, teilte die Gemeinde mit.

Noch im ersten Quartal soll die Unterkunft im ehemaligen Seniorenzentrum Löwengarten eingerichtet werden, im zweiten Quartal sollen dann etwa 20 Menschen pro Monat einziehen, so die Gemeindeverwaltung.

Auch in Wüstenrot ist die Entscheidung noch offen

Im Wüstenroter Ortsteil Greuthof (Kreis Heilbronn) ist die Entscheidung über eine Asylbewerberunterkunft für bis zu 70 Menschen ebenfalls noch offen. Auch dort hatte sich eine Bürgerinitiative dagegen gewehrt, der Gemeinderat hatte sich ebenfalls einstimmig gegen das Projekt ausgesprochen. Aktuell prüft das Landratsamt die vorgebrachte Begründung des Gemeinderats. Je nach Ergebnis kann sich der Landkreis auch über den Gemeinderatsentscheid hinwegsetzen.

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