Auf der Halbinsel Höri am Bodensee geht der Rechtsstreit zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern und dem Landratsamt Konstanz um "Freiwillig Tempo 30"-Schilder wohl in die nächste Runde. Das Landratsamt will den Bürgerinnen und Bürgern offizielle Bescheide zum Abbau der Schilder schicken.
Auf ihren Privatgrundstücken hatten Anwohnerinnen und Anwohner Schilder mit der Aufschrift "Freiwillig 30" aufgestellt. Doch die Schilder ähnelten amtlichen Verkehrsschildern zu sehr, hieß es vom Landratsamt Konstanz. In Schreiben forderte die Behörde die Anwohner auf, die Schilder abzubauen und drohte mit Zwangsgeldern. Dagegen klagten einige der betroffenen Anwohner.
Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Freiburg
Im Oktober verhandelte das Verwaltungsgericht Freiburg in dem Fall und wies die Klagen ab. Der Grund: Das Landratsamt habe bislang noch gar keinen formellen Bescheid zum Abbau der Schilder verschickt, so das Gericht. Das Landratsamt Konstanz habe zwar, so der vorsitzende Richter, in einem Schreiben um den Abbau der Schilder gebeten und auch auf ein Zwangsgeld verwiesen. Ein förmlicher Bescheid zum Abbau der Schilder sei das aber nicht.
Verwaltungsgericht Freiburg sieht keinen Klagegrund "Freiwillig Tempo 30"-Schilder auf der Höri bleiben vorerst stehen
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat Klagen von Anwohnern der Halbinsel Höri abgewiesen. Das Landratsamt Konstanz habe gar keinen formellen Bescheid zum Abbau ihrer "Freiwillig Tempo 30"-Schilder verschickt.
Nun will das Landratsamt offizielle Bescheide schicken. Dagegen könnten die Betroffenen dann erneut Klage vor dem Verwaltungsgericht einreichen. Das teilte ihr Anwalt mit.
Deutsche Umwelthilfe unterstützt Anwohner
Unterstützung bekommen die Anwohnerinnen und Anwohner von der Deutschen Umwelthilfe mit Sitz in Radolfzell (Kreis Konstanz). Die Schilder seien klar von amtlichen Verkehrszeichen zu unterscheiden, heißt es von der Organisation. Sie will mit dem Fall ein bundesweites Grundsatzurteil erreichen.