Ein Soldat, der rechtsextreme Vorfälle bei der Bundeswehr aufdecken wollte und daraufhin entlassen wurde, hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin in einigen Punkten Recht bekommen. Laut Medienberichten war der Soldat in Pfullendorf (Kreis Sigmaringen) stationiert. Per einstweiliger Anordnung von Anfang August untersagt das Berliner Verwaltungsgericht der Bundeswehr, die Meldungen des Ex-Soldaten von rechtsextremen Vorfällen als "überwiegend haltlos und unbegründet" zu bezeichnen. Das geht es dem Beschluss des Gerichts hervor, der dem SWR vorliegt.
Der Ex-Soldat meldete laut Gerichtsbeschluss ab Oktober 2016 zahlreiche, nicht genau bezifferte Fälle von Soldaten, bei denen er mögliche rechtsextreme Tendenzen und Verstöße gegen demokratische Grundsätze annahm. Unter anderem mit einem Schreiben Anfang 2017 meldete er "mögliche rechtsextreme Tendenzen, undemokratische Äußerungen und verfehlte Handlungen".
Bundeswehr entließ den Soldaten
Der damals in Pfullendorf stationierte Soldat hatte laut Medienberichten insgesamt mehr als hundert Fälle von rechtsextremen Äußerungen und Einstellungen von Kameraden gemeldet. Unter anderem deswegen wurde 2018 ein Entlassungsverfahren gegen ihn eingeleitet. Zuerst berichtete das Nachrichtenportal t-online darüber.
In der Begründung der Bundeswehr zu seiner Entlassung steht laut Gerichtsbeschluss unter anderem geschrieben: "In der weit überwiegenden Anzahl hat sich Ihre Meldung aber als übertrieben und haltlos erwiesen." Diese Bezeichnung wird der Bundeswehr nun untersagt.
Gericht: Nur wenige Fälle seien überprüft worden
Die Meldungen des Soldaten seien nicht ausreichend belegbar gewesen, hieß es von der Bundeswehr. Dem widerspricht das Gericht in seinem Beschluss und mahnt an: Die Bundeswehr habe nur wenige der gemeldeten Verdachtsfälle überhaupt untersucht.
Aus dem Beschluss geht hervor, dass das Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD), der Nachrichtendienst der Bundeswehr, gegen vier Personen "die operative Bearbeitung" aufgenommen habe. Zwei Personen seien dort bereits bekannt gewesen. In zwei weiteren Fällen werde derzeit "die Aufnahme einer operativen Bearbeitung" geprüft.