Neue Regelung mit Lücken

Herkunftskennzeichnung für unverpacktes Fleisch

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Alice Thiel-Sonnen
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SWR1

Bisher musste man die Fleischverkäuferin hinter der Theke umständlich fragen, woher das Schnitzelfleisch kommt oder wo das Schwein groß geworden ist.

Ab dem 1. Februar 2024 müssen diese Informationen auch an der offenen Fleischtheke für die Kundschaft sichtbar sein, zum Beispiel mit einem Schildchen oder Plakat. Alice Thiel-Sonnen aus der SWR Redaktion für Umwelt und Ernährung erklärt, was dahinter steckt.

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SWR1: Was genau kann ich ab dem 1. Februar Neues zur Fleischherkunft erfahren?

Alice Thiel-Sonnen: Über die Herkunft der Tiere muss jetzt informiert werden: In welchem Land ist das Schwein aufgewachsen, in welchem Land wurde es geschlachtet? Das sind die beiden Angaben, mit denen nun unverpacktes Fleisch gekennzeichnet sein muss. Diese neue Kennzeichnungspflicht gilt für Schweine-, Geflügel-, Schaf- und Ziegenfleisch.

Wir kennen eine solche Herkunftskennzeichnung schon vom Rindfleisch, denn da ist sie schon seit über 20 Jahren Pflicht. Wir kennen sie auch von verpacktem Fleisch, also Schnitzel oder Hähnchenbrust, die in den durchsichtigen Plastikschalen in der Selbstbedienungstheke liegen. Da muss die Herkunft seit 2015 schon angegeben werden. Jetzt gilt diese Kennzeichnungspflicht eben auch für unverpacktes Fleisch, also das, was in der Bedientheke liegt, beim Metzger, im Hofladen oder auf dem Wochenmarkt.

SWR1: Kennzeichnungspflicht auch bei unverpacktem Fleisch – sind wir Verbraucher damit, was die Fleischherkunft angeht, jetzt rundum informiert – oder gibt es noch Lücken?

Thiel-Sonnen: Das war jetzt schon mal ein wichtiger Schritt. Aber bis zur Runduminformation fehlt immer noch einiges, da gibt es immer noch Lücken. Wenn das Steak beispielsweise mariniert ist oder das Geschnetzelte liegt fertig gewürzt in der Fleischtheke, dann ist das verarbeitetes Fleisch – und das fällt, egal ob jetzt lose oder verpackt, nicht unter diese Kennzeichnungspflicht, was die Herkunft der Tiere angeht. Wurst muss auch noch nicht mit Herkunftsangaben gekennzeichnet werden.

Die Kennzeichnungspflicht trifft den Handel jetzt, aber sie gilt noch nicht, wenn wir uns etwas im Restaurant bestellen oder etwas in der Kantine essen. Ich sage noch, weil der Bundesagrarminister schon angekündigt hat, dass er diese verpflichtende Kennzeichnung als Nächstes auch auf die Außer-Haus-Verpflegung ausweiten will.

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SWR1: Was nützt mir als Verbraucher so eine Herkunftsangabe – die Nationalität verrät mir ja nichts übers Tierwohl?

Thiel-Sonnen: Herkunft und Tierwohl, das sind eher zwei Paar Schuhe. Die Herkunft kann bei einer bewussten Einkaufsentscheidung helfen, das war ein Argument von Regierung und Bauernverband, die sich mit so einer Kennzeichnung auch eine Unterstützung der deutschen Bauern gezielt verspricht. Und Umfragen sagen ja auch immer, Verbraucher bevorzugen regionale Lebensmittel, und dafür muss ich dann aber auch die Herkunft beim Kauf überhaupt erstmal erkennen können.

Für einen bewussten regionalen Einkauf ist allerdings die Nationalität schon sehr großräumig. Ob es den Tieren da, wo sie herkommen, gut ergangen ist, da hilft die Herkunftskennzeichnung kaum. Denn allein nur die Auskunft, dass die Pute in Deutschland aufgewachsen ist, heißt nicht, dass sie artgerecht aufgewachsen ist und gehalten wurde. Dafür muss ich mich dann doch wieder an anderen Siegeln und Kennzeichen orientieren.

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