Am 29. Dezember ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk gestartet. Zum Jahreswechsel kann auch in Rheinland-Pfalz wieder geböllert werden - es gibt aber einige Einschränkungen. (Foto: IMAGO, IMAGO / Marius Schwarz)

Wo geböllert werden darf und wo nicht

Diese Regeln gelten für Silvesterfeuerwerk in RLP

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Am 29. Dezember ist der Verkauf von Silvesterfeuerwerk gestartet. Zum Jahreswechsel kann auch in Rheinland-Pfalz wieder geböllert werden - es gibt aber einige Einschränkungen.

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Seit Donnerstag können sie wieder gekauft werden: Raketen, Knallfrösche, Kreisel und sonstige Böller. Die Silvester-Knallerei ist allerdings umstritten: Während die Befürworter großen Spaß damit haben und von einem bewahrenswerten Kulturgut sprechen, wäre vielen Gegner ein komplettes Verbot von privatem Feuerwerk am liebsten.

Die Deutsche Umwelthilfe beispielsweise fordert ein Silvester ohne Luftverschmutzung, Krach und Abfall. Millionen Tiere und Menschen sowie die Umwelt litten unter dem Feuerwerk. Ein offener Brief an Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) mit der Forderung nach einem entsprechenden Verbot sei bereits von knapp 50.000 Menschen unterzeichnet worden.

Mit ihrer Ansicht ist die Umwelthilfe nicht alleine: Auch die Bundesärztekammer hatte sich für ein striktes Böllerverbot stark gemacht. In einer repräsentativen Studie im Auftrag der Verbraucherzentrale Brandenburg haben sich außerdem 53 Prozent der Deutschen für ein Böllerverbot ausgesprochen.

Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, ist gegen ein generelles Böller-Verbot an Silvester. Im SWR sagte er, die Frage sei, wer ein solches Verbot kontrollieren würde und ob dies funktionieren könnte. Er setze auf einen freiwilligen Verzicht.

In den vergangenen beiden Jahren war der Verkauf von Feuerwerkskörpern tatsächlich untersagt. Begründet wurde das aber nicht mit dem Umweltschutz, sondern mit der Corona-Pandemie. Die Krankenhäuser sollten in der Pandemie nicht zusätzlich mit Verletzungen durch Knallkörper belastet werden. Dieses Jahr darf zur Freude der Feuerwerksindustrie nun wieder geballert werden. Allerdings sind in einigen Orten in Rheinland-Pfalz gewisse Einschränkungen zu beachten:

Mainz
Bad Kreuznach
Worms
Koblenz
Mayen
Neuwied
Trier
Wittlich
Idar-Oberstein
Bitburg
Bernkastel-Kues
Ludwigshafen
Kaiserslautern

Mainz

In der Landeshauptstadt ist nach Angaben von Ordnungsdezernentin Manuela Matz (CDU) kein pauschales Feuerwerksverbot vorgesehen. Es gebe allerdings Verbotszonen - etwa in der Altstadt oder in der Nähe von Krankenhäusern und Altenheimen. Nicht alle sind mit dieser Regelung zufrieden: Derzeit läuft eine Petition gegen privates Feuerwerk in Mainz.

Mainz

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Auch in Bad Kreuznach und in Worms ist kein generelles Feuerwerksverbot geplant. Beide Städte appellieren aber an ihre Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll mit Feuerwerkskörpern umzugehen.

Koblenz

Silvester-Feuerwerk ist erlaubt - die Stadt sieht nach eigenen Angaben keinen Grund, Verbote zu erlassen. Aus ordnungsrechtlicher Sicht wären solche Regelungen auch nicht verhältnismäßig, heißt es aus Koblenz.

Mayen

Die Stadt hat ein Feuerwerksverbot für die Innenstadt erlassen. Begründet wird dies mit der Brandgefahr. Schon in den vergangen Jahren hatte Mayen ein Feuerwerksverbot in der Altstadt verhängt.

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Neuwied

Kein Verbot, sondern ein Appell: Die Stadtverwaltung ruft dazu auf, zum Schutz von Umwelt, Haus- und Wildtieren auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Die Feuerwehr mahnt zur Vorsicht vor allem in der Schneise, die der Hagel im Mai durch Neuwied gezogen hat. Hier seien noch nicht alle Dächer repariert, sondern zum Teil mit Planen bedeckt, die beim Kontakt mit glühenden Feuerwerkskörpern in Brand geraten könnten.

Trier

Die Stadt hat angekündigt, ein Böllerverbot für den Bereich Hauptmarkt zu erlassen. Grund sei, dass es dort 2019 viele Rettungseinsätze gab, weil viel Alkohol getrunken und Feuerwerkskörper wild und unkontrolliert abgeschossen worden seien. Solche Verhältnisse wolle man jetzt verhindern, so die Stadt.

In Wittlich, Idar-Oberstein und Bitburg darf geböllert werden - hier sind keine Verbotszonen geplant. Auch in Bernkastel-Kues gibt es kein generelles Böllerverbot. In der Altstadt ist Feuerwerk allerdings wegen der hohen Dichte an Altbauten verboten.

Ludwigshafen

In Ludwigshafen soll es keine Böllerverbotszonen geben. Nach Angaben der Stadt liegen die Voraussetzungen für ein solches Verbot nicht vor. Es bestehe zurzeit kein deutliches Sicherheitsrisiko, aufgrund dessen privates Silvester-Feuerwerk zu verbieten wäre.

Ludwigshafen

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Einschränkungen in anderen deutschen Städten

Und wie sieht es außerhalb der Landesgrenzen aus? Mehrere deutsche Städte haben bereits angekündigt, dass sie umfangreiche Böllerverbotszonen planen, so z.B. Stuttgart, Tübingen, Köln, Düsseldorf und Bielefeld.

Grundsätzlich regelt das Sprengstoffgesetz, wer pyrotechnische Gegenstände wo abbrennen darf. Demnach dürfen volljährige Personen am 31. Dezember und 1. Januar grundsätzlich Feuerwerk abbrennen - allerdings nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen.

Das Landesamt für Umwelt empfiehlt, beim Böllern auf ausreichenden Sicherheitsabstand zu achten, Raketen nur senkrecht von einem sicheren Standort abzufeuern und für den Fall der Fälle einen Eimer mit Wasser bereitzustellen.

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