Das Landgericht Trier sah es als erwiesen an, dass die Frau mit ihrem Auto ihre eigene Mutter töten wollte. (Symbolbild) (Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Jan Woitas)

Landgericht Trier verkündet Urteil

Tochter will Mutter mit Auto töten: Fünfeinhalb Jahre Gefängnis

Stand

Vor dem Landgericht Trier ist am Freitag ein Urteil in einem unfassbaren Familienstreit gesprochen worden: Eine Frau wollte mit ihrem Auto ihre eigene Mutter töten.

Die Frau ist wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Hintergrund der Tat war ein seit Jahren laufender Sorgerechtsstreit um die inzwischen 16-jährige Tochter der Angeklagten. Sie lebte zuletzt bei der Mutter der Angeklagten in Speicher (Eifelkreis Bitburg-Prüm).

Mit Auto frontal auf Mutter zugefahren

Als die Angeklagte im vergangenen Sommer die Adresse ihrer Mutter in Erfahrung brachte, fuhr sie mit dem Auto dorthin, um mit ihrer Tochter zu reden. Dazu kam es aber nicht. Als sie ihre Mutter sah, fuhr sie mit ihrem Auto frontal auf sie zu und quetschte sie zwischen dem Auto und einer Hauswand ein. Die Mutter wurde lebensgefährlich verletzt und leidet bis heute unter den Folgen.

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Angeklagte bestreitet Tat nicht

Die Angeklagte hat vor Gericht die Tat zugegeben, bestritt aber, sie habe ihre Mutter töten wollen. Es gab mehrere Zeugen. Die sagten aus, die Frau habe schon lange vorher immer wieder gesagt, sie wolle ihre Mutter töten. Augenzeugen sagten, die Angeklagte sei nach der Tat aus dem Auto ausgestiegen und habe immer wieder laut geschrien, sie hoffe, dass ihre Mutter sterbe. Die Angeklagte sagte vor Gericht, sie habe im Affekt gehandelt und sei in Panik geraten, als ihre Mutter auf sie zugekommen sei. Sie habe nur wegfahren wollen. Das Gericht glaubte ihr das aber nicht. Wer mit dem Auto einen Menschen gezielt anfahre, der wisse, dass dieser Mensch dabei sterben könnte, so die Richterin.

Gutachten attestiert verminderte Schuldfähigkeit

Das Gericht geht aufgrund eines Gutachtens von einer verminderten Schuldfähigkeit der Angeklagten aus. Sie habe eine Verbitterungsstörung, sehe sich immer als Opfer. Sie solle während der Haft eine Therapie machen. Eine Unterbringung in einer Klinik sei aber nicht notwendig, so das Gericht, denn die Frau sei keine Gefahr für die Allgemeinheit. Eine Gefahr sei sie nur für ihre Mutter in diesem Sorgerechtsstreit. Da die Tochter der Angeklagten aber schon 16 Jahre alt sei, werde sie höchstwahrscheinlich in ein paar Jahren nicht mehr bei ihrer Großmutter leben, sodass auch der Konflikt der Angeklagten mit ihrer Mutter dann nicht mehr bestehe.

Anwalt fordert milde Strafe

Nachdem der Staatsanwalt sechs Jahre Haft gefordert hatte, die Anwältin des Opfers als Nebenklägerin eine harte Strafe, plädierte der Verteidiger der Angeklagten. Er sagte, die Angeklagte habe ihre Mutter nicht töten wollen, sondern lediglich um ihre Tochter gekämpft. Er forderte eine Strafe von weniger als zwei Jahren.

Angeklagte hat das letzte Wort

Die Angeklagte schrieb während der Plädoyers fieberhaft mit und nutzte dann die Gelegenheit, vor Gericht das letzte Wort zu ergreifen. Mehr als eine Stunde lang sprach sie teils weinend und sehr detailliert über den jahrelangen Sorgerechtsstreit um ihre Tochter, ihr Leben, ihre gesundheitlichen Beschwerden, das zerrüttete Verhältnis zu ihrer Familie. Sie warf Zeugen vor, zu lügen und forderte weitere Gutachten.

Richterin spricht von verstörender Tat

Die Richterin bezeichnete die Tat als verstörend. Das Verhältnis zwischen Tochter und Mutter sei vollkommen gestört, das sei in dieser Familie schon in der Generation vorher der Fall gewesen und drohe, sich in die nächste Generation fortzusetzen. Die Angeklagte habe gegenüber mehreren Zeugen immer wieder gesagt, sie wolle ihre Mutter töten, sie wolle, dass ihre Mutter weg sei. Diesen Plan habe sie am Tattag umgesetzt, es könne nicht von Affekt die Rede sein, zum Zeitpunkt der Tat habe sie die Absicht gehabt, ihre Mutter zu töten. Sie habe ihr Auto als Waffe benutzt. Als strafmildernd wurden ihr Geständnis und ihre durch die Gutachterin bestätigte verminderte Schuldfähigkeit gewertet.

Gegen das Urteil kann die Angeklagte Revision einlegen. 

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