Die Stimmung ist schlecht zwischen der Stadt Hillesheim und den Pächtern des Augustiner Klosters. Das ist auch am Mittwoch beim Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz klar geworden.
Drei Mal hat Richterin Angela Semmelrogge die Verhandlung unterbrechen müssen, weil die Anwälte der Parteien sich in Rage geredet hatten. Sie fielen sich mehrfach gegenseitig ins Wort und führten immer neue Vorwürfe ins Feld.
"Sie haben beide eine Art zu verhandeln, die für uns hier vor Gericht schwierig ist."
Gericht: Nur einer von vielen Gründen rechtfertigt Kündigung
Dabei sind die Argumente lange ausgetauscht. Die Stadt wirft den Betreibern vor, nicht pfleglich mit ihrem Hotel umgegangen zu sein. Elektrik- und Brandschutzanlagen habe der Pächter lange nicht gewartet, Müll nicht ordnungsgemäß gelagert.
Chronologie des Konflikts zwischen Stadt und Pächterin So kam es zum Hotelstreit in Hillesheim
Konflikte, Funkstille, Klage, jetzt Berufung: Der Streit zwischen der Stadt Hillesheim und der Pächterin des Hotels Augustiner Kloster dauert an. Eine Chronologie.
Insgesamt kommen laut Stadt 19 Kündigungsgründe zusammen. Das Oberlandesgericht allerdings sah nur einen von ihnen als tauglich an, eine Räumungsklage zu rechtfertigen: Die Pächter hatten Mängel an Leitungen, Schaltern und Brandmeldeanlagen nicht fristgerecht beseitigt. "Das sind dann auch Dinge, die relevant sind für die Betriebssicherheit", sagte Richterin Angela Semmelrogge.
Koblenzer Richter bewerten den Fall anders als Landgericht Trier
Damit bewerten die Koblenzer Richter die Sachlage schon etwas anders als zuvor das Landgericht Trier. Denn dieses hatte die Räumungsklage der Stadt Hillesheim abgewiesen. Nach Ansicht der Kammer konnte die Stadt die Pflichtverletzungen des Pächters teilweise nicht beweisen oder sie waren zu geringfügig, um eine Kündigung zu rechtfertigen.
Dem widersprach Richterin Semmelrogge: "Die Mängel an der Elektrik waren nicht geringfügig." Dennoch wollte das Oberlandesgericht Koblenz heute keine Entscheidung treffen und hat ein mögliches Urteil auf den 29. Juni vertagt. Stadt und Betreiber sollen so noch Zeit bekommen, sich außergerichtlich zu einigen.
Keine Einigung über Verkauf
Einer Einigung sind die beim Prozess aber erneut nicht nahe gekommen. Obwohl die Richter dem Kläger und dem Beklagten mehrfach rieten, aufeinander zuzugehen.
Der Rechtsstreit könnte schließlich enden, wenn der Betreiber der Stadt das Hotel abkaufen würde. Über die Konditionen konnten sich die Beteiligten allerdings wieder nicht verständigen. Verhandlungen über einen Verkauf waren auch schon zuvor gescheitert.
Hotelstreit könnte vor Bundesgerichtshof landen
Beide Parteien signalisierten nach der Verhandlung Gesprächsbereitschaft und ein Interesse, einen Verkauf abzuwickeln. Ob das bis zum 29. Juni klappt, wird sich zeigen. Einen Tag später jedenfalls wollen die Betreiber das Augustiner Kloster wieder eröffnen. Wegen der Flutkatastrophe war es monatelang zu.
Der Konflikt könnte auch noch darüber hinaus in die Verlängerung gehen. Sollten die Koblenzer Richter Ende Juni nun zugunsten der Stadt entscheiden, will der Pächter vor den Bundesgerichtshof ziehen. Das wäre dann die dritte und letzte Instanz im Hillesheimer Hotelstreit.