Luxemburg hat ein neues Sozialversicherungs-Abkommen über die Telearbeit für Grenzgänger unterzeichnet. (Symbolfoto). (Foto: picture alliancedpa  Fabian Strauch)

Theoretisch mehr Homeoffice möglich

Neue Regel zur Sozialversicherung für Luxemburg-Pendler

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Luxemburg hat ein neues Sozialversicherungs-Abkommen über die
Telearbeit für Grenzgänger unterzeichnet. Doch in einer anderen entscheidenden Frage gibt es bislang keine Einigung.

Diese Nachricht klingt auf den ersten Blick nach einer Verbesserung für Grenzgänger: Das luxemburgische Sozialministerium hat ein neues Rahmenabkommen über die grenzüberschreitende Telearbeit unterzeichnet. Das bestätigte eine Sprecherin des Ministeriums dem SWR.

Theoretisch mehr Homeoffice-Tage für Grenzgänger möglich

Der Sozialversicherungsschutz bei Homeoffice verbleibt demnach im Land des Arbeitgebers, wenn bis 49,9 Prozent im Wohnsitzland gearbeitet wird. Bisher lag diese Schwelle bei 25 Prozent. Heißt konkret: Deutsche Luxemburg-Pendler können mindestens zwei Tage pro Woche im Homeoffice arbeiten und sind weiterhin in Luxemburg sozialversichert. Die neue Regel wird laut luxemburgischem Sozialministerium am 1. Juli in Kraft treten.

19-Tage-Regel für Luxemburg-Pendler bleibt

Ob viele Grenzgänger davon Gebrauch machen werden, ist aber eher unwahrscheinlich. Denn bei der Besteuerung von Grenzgängern gibt es bislang noch keine Änderung: Luxemburg-Pendler, die mehr als 19 Tage pro Jahr im Homeoffice arbeiten, müssen auch Steuern in Deutschland zahlen.

Derzeit gibt es Verhandlungen zwischen den Finanzministerien aus Deutschland und Luxemburg über eine Ausweitung der sogenannten 19-Tage-Regelung. Über Ergebnisse der Beratungen wurde zunächst nichts bekannt.

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SWR